In der Print-Ausgabe 3 beschäftigten wir uns mit der Parksituation vor Feldmochinger Geschäften. In der Februar-Sitzung des hiesigen Bezirksausschusses stellte ein Bürger hingegen einen Antrag zur ebenfalls recht problematischen Parksituation am Gottesackerweg und in der Herbergstr.
In der Straße beim Friedhof stehen oft Verkaufsanhänger, LKWs, Camper, Firmenfahrzeuge, abgemeldete Autos der dort tätigen Kfz-Firma sowie Fahrzeuge der Anwohner, denn auch am Gottesackerweg wurde auf engstem Raum verdichtet. Kirchen- oder Friedhofsbesucher finden daher – gerade bei größeren Beerdigungen – kaum noch einen Parkplatz. Als Ausweg bleibt nur die Hammerschmiedstr. gen Westen hin (wo bisweilen sogar in den angrenzenden Feldern geparkt wird!). Doch längere Wege sind gerade für die vielen Senioren und Gehbehinderten schwierig.
Mindestens genauso komplex ist die Situation an der Herbergstr. von der Hochmuttinger- bis zur Lerchenstr. Dort stehen Anhänger, größere und kleinere Firmenfahrzeuge … Und dazwischen Fußgänger, denn auf der südlichen Seite gibt es teilweise keinen Fußweg. Soweit die korrekte Zustandsbeschreibung vom „Glanz und Elend von Feldmochings Parkplätzen“ (O-Ton Auerbach).
Für PI-43-Vertreter Rupert Stegherr stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Die Polizei ist froh, dass die LKWs an der Hammerschmied- und nicht an der Feldmochinger Str. parken; rote Punkte auf abgemeldete Autos zu kleben bringt nichts, die Sprinter der Bedachungsfirma parken regulär auf den Straßen und vor Herbergstr. 14 ist es für die Polizei schwierig zu unterscheiden, wo öffentlicher und wo Privatgrund ist, weil dort einfach wild Teer hingeworfen wurde – Folge: Es wird nicht aufgeschrieben. Wie dem Chaos begegnen? Mit Behindertenparkplätzen beim Friedhof? Mit einem direkten Zugang vom Parkplatz linkerhand durch die Friedhofsmauer, damit Senioren nicht den kleinen Umweg nehmen müssen? Letztlich einigte sich der BA auf folgende Punkte: Der Parkplatz beim Friedhof soll gen Westen auf städtischem Grund um etwa 20 Plätze erweitert werden. Die Situation an der Hammerschmiedstr. wird belassen, wie sie ist. An der Herbergstr. soll zumindest an der Engstelle ein absolutes Halteverbot erlassen werden, sprich von den Containern bis zur Ausfahrt vom Bettingerhof.
Wolfi meint
Die Polizei macht es sich einfach. Laut Straßenverkehrsordnung §12 3a dürfen LKW über 7,5 t und Anhänger über 2 t im Wohngebiet nachts gar nicht parken, aber diesen Punkt kennt die Polizei scheinbar selber nicht.