Am Dienstag, den 2. Juli passierte gegen 10.30 Uhr das, was Anwohner schon länger befürchtet haben: Ein Radler stieß an der Ecke Rahein-/Herbergstr. mit einem Auto zusammen.
Das Problem an dieser Kreuzung: Den vielen Radlern, die aus der kleinen Unterführung kommen und eigentlich „Vorfahrt gewähren“ haben, ist durch die oft rechts und links der Einmündung an der Raheinstr. parkenden LKWs und Wohnwägen (die übrigens auch zu dem Umzugsunternehmen aus FFB gehören) dermaßen der Einblick in die Raheinstr. genommen, dass sie bis zur Mitte der Kreuzung einfahren müssen, um etwas zu sehen. Auch bemerken natürlich Autofahrer die durch die LKWs verdeckten Radler eher zu spät. Und so kam es, wie es einmal kommen musste. Der ältere Herr, aus der kleinen Unterführung gen Osten radelnd, tat noch einen lauten Schrei und landete dann mit einem lauten Knall auf der Windschutzscheibe eines Autofahrers, der die Raheinstr. in nördlicher Richtung befuhr und eigentlich in die Herbergstr. einbiegen wollte. Der ältere Herr trug Gott sei’s gedankt einen Helm, musste aber trotzdem zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Die Polizei teilte uns inzwischen mit, dass keine Sichtbehinderung durch den großen Lkw und die dort geparkten Wohnwagen vorlag, sich der Kontaktbeamte aber trotzdem mit der Umzugsfirma in Verbindung gesetzt habe. Diese habe versprochen, die Fahrzeuge, also auch die Wohnwagen anderweitig hinzustellen.
Und weiter: „Geparkte Wohnwagen können aus rechtlichen Gründen nur alle sechs Wochen verwarnt werden (15 €), bei polnischen Fahrzeugen ist eine Verwarnung so gut wie überflüssig. Die Grünanlage, in dem die Lkws überwiegend stehen, ist Privatgrund und im Besitz der CA Immo, deshalb gibt es keine Verwarnungsmöglichkeit.“
Wolfi meint
Wie wäre es mit anzeigen, da sie offensichtlich auf der Grünfläche parken?
Wohnanhänger fotografieren und alle 14 Tage anzeigen.
Ist zwar eigentlich nicht meine Art, aber offensichtlich geht es nicht mehr anders, die Polizei fühlt sich ja für den ruhenden Verkehr nicht mehr zuständig.
Franz meint
Das Thema der Umzugsfirma aus FFB mit ihren 5 bis 7 Kleinlastern und 2 Wohnwagen nimmt mittlerweile unerträgliche Ausmaße an. Jeder Privatmann muss Stellplätze nachweisen, aber Gewerbetreibende machen sich im öffentlichen Raum breit. Warum darf eine Firma aus FFB in einem Münchner Wohngebiet den Raum für ihre gewerblichen Zwecke zweckentfremden? Wo ist der BA, der dagegen etwas unternimmt und der sich für die Interessen der Anwohner einsetzt? In diesem Zusammenhang sei auch an das Taxiunternehmen erinnert, das die Herbergstraße gern mit seinen Fahrzeugen flutet. Man komme mir jetzt bloß nicht mit Steuerzahlungen! Die leiste ich auch überreichlich! Hier sei nur an die unsägliche Grundsteuer erinnert.