Der AWM berechnet die Abfallgebühren in einem regelmäßigen dreijährigen Turnus ab 1. Januar 2025 neu. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde heute im Kommunalausschuss des Stadtrats behandelt. Am 23. Oktober soll der Beschluss in der Vollversammlung verabschiedet werden. Eine 80-Liter-Mülltonne kostet bei 14-tägiger Leerung dann statt 159 rund 178 Euro.
Die Gebührenanpassung ist aufgrund mehrerer externer Faktoren notwendig:
1. Die Personalkosten sind aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst im Jahr 2024 gestiegen.
2. Seit Anfang 2024 unterliegen Abfallverbrennungsanlagen dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), was beim AWM zu einer Kostensteigerung führt.
3. Ein weiterer Faktor ist der Rückgang der Erlöse, die folgende Ursachen haben:
– Gesunkene Energiegutschrift: Die Preise für Strom und Gas, die in den vergangenen Jahren aufgrund der Energiekrise stark angestiegen waren, haben sich inzwischen wieder normalisiert. Dadurch sind die Einnahmen aus der Energiegutschrift der Müllverbrennung im
Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum deutlich gesunken.
– Rückgang bei Wertstofferlösen: Es wird erwartet, dass die Erlöse aus dem Verkauf von recycelbaren Materialien wie Papier, Pappe, Kartonage (PPK), Altholz und Altkleidern weiter sinken. Diese Materialien haben in der Vergangenheit höhere Erlöse erzielt, durch instabile Marktbedingungen sind diese Einnahmen nun rückläufig.
4. Die Inflationsrate von 15,69 Prozent im Gebührenzeitraum 2022-2024 hat zudem zu einem Anstieg der sonstigen Kosten geführt.
Die Veränderung der Gebühren liegt beispielsweise bei einem Restmüllbehälter mit 80 Litern Fassungsvermögen und 14-tägiger Leerung pro Monat bei 1,56 Euro, bei einem 120-Liter-Behälter bei 2,08 Euro und bei einem 1.100-Liter-Behälter bei 12,61 Euro (hier verteilen sich die Kosten jedoch auf eine größere Anzahl Haushalte). Die neuen Gebühren gelten von 2025 bis 2027.
Gebührenanpassungen sind gesetzlich vorgeschrieben, hier gilt das Kostendeckungsprinzip: Über- beziehungsweise Unterdeckungen im Gebührenhaushalt müssen an die Gebührenzahler*innen weitergegeben werden, da der AWM als kommunaler Entsorger an das Kommunalabgabengesetz gebunden ist. Die Anpassung der Müllgebühren wird so gestaltet, dass sie für den Einzelnen möglichst moderat bleibt. Auch wenn die Gesamtkosten gestiegen sind, wurde darauf geachtet, die Erhöhungen so gering wie möglich zu halten.
In den Müllgebühren für die Restmülltonne sind in der Landeshauptstadt München zahlreiche Leistungen enthalten. Die Abholung von Papier- und Biotonnen erfolgt alle zwei Wochen. Zusätzlich können die Bewohner*innen Münchens die zwölf Wertstoffhöfe kostenlos zur Entsorgung haushaltsüblicher Mengen an Wert- und Problemstoffen sowie Sperrmüll nutzen. Im Innenstadtbereich steht darüber hinaus eine mobile Wertstoffsammlung (Wertstoffmobil) zur Verfügung. Zur Sammlung von problematischen Abfällen (z. B. Farb- und Lackreste) fährt das Giftmobil regelmäßig die einzelnen Stadtteile ab, um den Münchner*innen die Entsorgung so komfortabel wie möglich zu machen. Im Stadtgebiet München können Münchner*innen ihre Altkleider und Schuhe an den AWM Altkleidercontainern kostenlos abgeben. Außerdem bietet der AWM eine umfangreiche und qualifizierte Abfallberatung an, ohne dass den Münchner Bürger*innen dafür weitere Kosten entstehen.
Gebührenübersicht für Restmüllbehälter bei 14-tägiger Leerung (vorbehaltlich des Beschlusses in der Vollversammlung am 23. Oktober):
AWM-Insider meint
Soweit mir zu Ohren gekommen ist, muss der AWM „lediglich“ mehr an die Stadt München abdrücken, um den Haushalt zu entlasten. Daher kann man die Gründe, die aufgeführt wurden, einfach ignorieren. Der AWM ist wohl in einer guten finanziellen Verfassung und müsste ohne die erhöhte Abgabe an die Stadt keine Gebührenerhöhung durchführen.