In der Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 30. April wird auch über die Durchführung des Bürgerentscheids der Bürgerinitiative Hochhaus-Stopp entschieden. Offensichtlich gibt es Anzeichen, dass die grün-rote Stadtratsmehrheit den Bürgerentscheid ablehnt, denn heute hat die Stadtratsfraktion von ÖDP/München-Liste, die den Bürgerentscheid unterstützt, einen Antrag eingereicht, in dem die städtische Rechtsabteilung aufgefordert wird, eine rechtlich einwandfreie, zulässige Formulierung für einen Bürgerentscheid „Hochhaus-Stopp“ vorzuschlagen und dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen. Sollte der Stadtrat gegen die Durchführung des Bürgerentscheids der Bürgerinitiative Hochhaus-Stopp stimmen, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Ratsentscheid zur Hochhaus-Frage vorzubereiten. Dieser soll noch vor der Sommerpause des Stadtrats durchgeführt werden.
Begründet wird der Antrag wie folgt: „Die Bürger haben gesprochen: Sie möchten darüber abstimmen, ob an der Paketposthalle zwei Wolkenkratzer gebaut werden dürfen. 50.000 Personen haben für das Bürgerbegehren unterschrieben. Doch die Rechtsabteilung der Landeshautstadt München hat jetzt – nachdem die Stimmen gesammelt und ausgezählt wurden – festgestellt, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen das Abwägungsgebot des Baugesetzbuches verstößt, wie dem Münchner Merkur/tz vom 24.04.2025 zu entnehmen ist. (Anm. d. Red.: Laut MM/tz monieren die Juristen die Fragestellung, erklären das Bürgerbegehren „Hochhaus-Stop“ für unzulässig und raten von einem Bürgerentscheid ab, weil es zu sehr in die Planungshoheit eingreife.
Würde der Bürgerentscheid nun aufgrund von juristischer Spitzfindigkeit verhindert, wäre das den Unterzeichnern und Engagierten nur schwer zu vermitteln und würde zur wachsenden Politikverdrossenheit beitragen. Von Anfang hat die Fraktion ÖDP/München-Liste einen Ratsentscheid gefordert, da Beschlüsse gegen den Hochhaus-Bürgerentscheid von 2004 gefasst werden sollen. Sollte die Fragestellung des Vereins Hochhaus-Stopp tatsächlich nicht zulässig sein, darf die Landeshauptstadt München auf keinen Fall vor Gericht dafür kämpfen, dass sie die Stimme des Volkes nicht hören muss. Ein schneller Ratsentscheid könnte rechtssicher das Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung umsetzen.“
Bernd meint
Das ist wieder typisch. Man versucht die eigenen Intersessen mit der Rechtsabteilung der Stadt durchzusetzten. Der Bürgerwille bleibt wieder mal außen vor.
wähler meint
Vollkommen richtig! Da braucht man sicht nicht wundern, wenn dann Leute ihr Kreuz bei Alternative für Demokratie machen. Ich will jetzt hier explizit niemanden dafür entschuldigen, solch eine Wahl zu treffen. Auf diese Weise tritt man den Willen des Bürgers mit Füßen.
Susanne Romey meint
Wie schon beim Grünflächenbegehren schert sich die Stadt München nicht um die Wünsche der Münchner Bürgerinnen und Bürger. Dieses Vorgehen der Stadt München ist skandalös, die Demokratie, die man sich so gerne auf die Fahnen schreibt, wird mit Füßen getreten. Die Dreistigkeit, mit der die Stadt – nur wenige Tage vor der Abstimmung im Stadtrat – handelt, verschlägt einem die Sprache. Ganz unabhängig davon, ob man nun für oder gegen Hochhäuser ist, ist das Handeln der Stadtspitze beschämend und inakzeptabel.