Die Städtische Kindertagesstätte Lerchenauer Str. 322 wurde vorsorglich gesperrt. Grund der Sperrung ist ein Wasserschaden an der Heizung im Souterrain des Gebäudes, der im Dezember 2015 auftrat. Die Kita wurde ausgelagert, es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt. Der beschädigte Putz wird noch abgetragen und in geeigneter Weise erneuert. Es wurden bislang keine Anzeichen für Schimmelbildung entdeckt. Gleich- wohl wird vor Wiedereröffnung der Kita die Raumluft auf Schimmelsporen überprüft. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung bleibt die Einrichtung vorsorglich geschlossen, voraussichtlich bis März.
Das Referat für Bildung und Sport hat die betroffenen Eltern umgehend über die Situation informiert. Am 3. Februar wird zudem ein Informations- abend für die Eltern stattfinden. Derzeit wird die Hälfte der Kinder über- gangsweise in der Einrichtung am Heinrich-Braun-Weg betreut, die andere Hälfte in der Thelottstraße.
Tag der offenen Tür im Beruflichen Schulzentrum an der Nordhaide
Mehr als 1.300 SchülerInnen sind seit Beginn des Schuljahrs 2015/16 im neuen Beruflichen Schulzentrum (BSZ) an der Schleißheimer Str. 510 untergebracht. Anlässlich der offiziel len Eröffnungsfeier am vergangenen Freitag laden die Städtische Robert-Bosch-Fachoberschule für Wirtschaft, die Städtische Berufsoberschule, Ausbildungsrichtung Wirtschaft, und die Städtische Fachakademie für Heilpädagogik am Freitag, den 22. Januar alle Interessierten zum Tag der offenen Tür ein. Von 14 bis 18 Uhr stehen Führungen durch das Schulgebäude und -gelände auf dem Programm, außerdem präsentieren die Schulen ihre Angebote im Rahmen einer Ausstellung.
Die Räumpflicht der Grundstückseigentümer
Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt – das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing –, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten.
Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.
Dr. med. Carolin Scharl führt Orthopädiepraxis weiter
Fasanerie/Feldmoching: Sternsinger sammeln 11.877 Euro
Wir haben bereits berichtet, dass die 28 Sternsinger in Feldmoching 6.096,75 Euro an Spenden sammeln konnten. Auch in St. Christoph zogen 22 Kinder, als Sternsinger verkleidet, durch die Straßen des Viertels und in St. Johannes Evangelist waren es sechs tapfere Kinder. Alle zusammen haben 11.876,57 Euro für arme Kinder auf der Welt gesammelt. Eine tolle Leistung!
Achtung: Derzeit viele Einbrüche in Feldmoching!
In diesem Zusammenhang bittet die örtlich zuständige Polizeiinspektion 43, dass Anwohner verdächtige Wahrnehmungen sofort unter der Notrufnummer 110 mitteilen. Die Polizei ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und wird weiterhin intensiv die betreffenden Wohngegenden mit uniformierten und zivilen Polizeikräften bestreifen. Zusätzlich werden uniformierte Kontaktbeamte der Polizei auf verschiedene Hauseigentümer zukommen, um sie hinsichtlich potentieller Einbrüche zu sensibilisieren.
Scheuen Sie sich nicht, bei entsprechenden Wahrnehmungen den Notruf 110 zu wählen! Sprechen Sie potentielle Täter nicht an, sondern rufen Sie umgehend die Polizei! Versuchen Sie, die potentiellen Täter so gut wie möglich zu beschreiben! Die Polizei rückt lieber einmal zu oft wegen blinden Alarms aus, als dass sie bei einem echten Einbruch nicht sofort informiert wird.
Um sich vor einem Einbruch besser zu schützen, rät die Polizei zu folgenden Verhaltensweisen:
– Lassen Sie Fenster nicht gekippt!
– Leeren Sie regelmäßig Ihren Briefkasten!
– Sperren Sie Haustüren auch bei nur kurzzeitigem Verlassen zwei Mal ab!
– Sprechen Sie sich mit Nachbarn bei längerer Abwesenheit ab, achten Sie gegenseitig auf Ihre Wohnräumlichkeiten!
Nähere Informationen zum Thema Einbruchsschutz erhalten Sie über die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Münchner Polizei unter Tel. 29 10 34 30 oder bei Ihrer örtlichen Polizeiinspektion 43 unter Tel. 35 73 90.
Aktionsgemeinschaft will kein Ramadama mehr organisieren
Vielmehr stellte der Vorstand auf der gestrigen Sitzung des Bezirksausschusses 24 den Antrag, Organisation und Durchführung der Aufräumaktion in die Hände des BA zu legen. Was dieser ablehnte. Wer das Ramadama organisieren möge, der solle sich beim BA melden, hieß es schlicht, dann werde man gerne kleine gelbe Flugblätter auf BA-Kosten drucken.
Schade aber auch, die Flure und Wegesränder bedürften durchaus auch heuer einer Aufräumaktion, bei der „kleinen“ Unterführung an der Herbergstr. etwa weichen schon seit Wochen genüsslich Zeitungsstapel vor sich hin und eine kaputte grüne Regentonne gereicht der Gegend auch nicht gerade zur Zierde, von den vermutlich wieder zu Hunderten herumliegenden Chantré-Flachmännern ganz zu schweigen!