Das kann ja noch heiter werden. Der 24. Stadtbezirk soll offensichtlich weiter zugebaut werden. Die Feldmochinger Grundbesitzer werden aber von dieser Entwicklung wenig haben, denn wie einer Pressemitteilung von OB Dieter Reiter zu entnehmen ist, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2017 einen Einleitungsbeschluss zu vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Münchner Norden zur Beschlussfassung vorlegen, um langfristig Siedlungs- und Freiflächen in der Landeshauptstadt München zu sichern. Was so harmlos klingt, heißt: Die Bodenpreise werden eingefroren und Feldmoching und Umgebung wird weiter zugebaut – dabei ist München bereits heute die am dichtesten bebaute Stadt mit dem meisten Verkehr und den größten Staus!
Der Münchner Norden stellt – neben den derzeit bereits entstehenden Quartieren in Freiham und dem noch am Anfang stehenden Entwicklungsgebiet im Münchner Nordosten – das größte Potenzial für die künftige Siedlungsentwicklung in München dar. Hierbei kommen Flächen innerhalb des 24. Stadtbezirks rund um Feldmoching, nördlich der Fasanerie sowie östlich der Siedlung Ludwigsfeld in Frage. Die Sicherung von Flächen für Wohn- und Arbeitsstätten mit dazugehöriger Infrastruktur steht dabei ebenso im Fokus wie Schutz und Schaffung von qualitätsvollen Freiräumen und Erholungsflächen für die Münchner Bevölkerung. Die Bedeutung des Gebiets als wesentliche Grünversorgung für die Stadt soll erhalten bleiben, die Belange des Natur- und Artenschutzes und der Landwirtschaft spielen hier eine gewichtige Rolle.
Innerhalb der nach Beschlussfassung folgenden vorbereitenden Untersuchungen wird geprüft, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß den §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden kann. Mit der heutigen Bekanntgabe dieses Vorhabens durch den Oberbürgermeister wird der Bodenpreis im Untersuchungsgebiet praktisch „eingefroren“. Nach der Rechtsprechung nimmt der Bodenwert dabei zwar an der konjunkturellen Entwicklung teil, planungsbedingte Wertsteigerungen werden jedoch ausgeschlossen und eine damit verbundene Spekulation wird eingedämmt.
Die Ziele einer integrierten Stadt- und Landschaftsentwicklung lassen sich erreichen, wenn einzelne Potenzialflächen als gemeinsamer Planungsraum entwickelt werden können. Daher wird ein relativ großer Bereich als Umgriff für die vorbereitenden Untersuchungen vorgeschlagen. Auf diese Weise können die vor Ort vorhandenen Qualitäten bestmöglich berücksichtigt und mit neu entstehenden Strukturen verbunden werden. Hierzu verfügt die Stadtplanung über das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, so der Wortlaut der Pressemitteilung.