Jahrelang war es gute Gepflogenheit, dass die Presse zu Sitzungen der Bezirksausschüsse die Sitzungsunterlagen erhielt – natürlich geschwärzt, wenn es um Namen ging. Schon seit vergangenem Jahr bekamen nun aber die Berichterstatter, zumindest im BA 24, immer weniger Unterlagen – mit dem Verweis darauf, man könne sich ja die Unterlagen beim zuständigen Referat einholen. Das ist zum einen sehr arbeitsaufwendig für freie Journalisten, die selbst bei den großen Tageszeitungen zum Teil ja nur Zeilenhonorar erhalten. Und zum anderen bekam man sie auch dort nicht immer, und nicht immer zügig, auf dass man dann zwar in der Sitzung sehr intensiv der Diskussion, etwa zu einer Bebauung oder zum Verkehrskonzept folgen konnte, und erfuhr, dass der Herr XY von der Fraktion C oder S dafür ist, dass beispielsweise das geplante Hochhaus etliche Stockwerke weniger haben soll, aber wie viele es nun voraussichtlich haben soll und warum das Planungsreferat für diese Höhe plädiert, all das bleibt den Berichterstattern verschlossen. Selbst wenn sie gut im Stoff stehen.
Wer wie die Autorin dieser Zeilen seit Jahren im journalistischen Geschäft tätig ist, hat diese Informationspolitik seit Monaten als Bescheidung von Pressefreiheit und Verhinderung von Transparenz empfunden. Und ein Misstrauensvotum gegenüber der Kompetenz der Bezirksausschüsse und seiner Direktorien ist es allemal.
Die CSU-Stadträte Beatrix Burkhardt und Johann Stadler haben heute (13. März) nun in dem Münchner Stadtrat diesbezüglich eine Anfrage gestartet. Im Folgenden der Wortlaut:
„Pressefreiheit und Transparenz sind wichtige Eckpfeiler der Demokratie. Gerade in einer Millionenstadt wie München haben die Bürger das Interesse, Informationen über ihr Stadtviertel zu erhalten. Diesen Bedarf decken die Berichte aus den Bezirksausschüssen ab. Überwiegend durch diese Informationen erhalten die örtlichen Bewohner auch die Möglichkeit, sich und ihre Interessen einzubringen.
Bisher waren die Bezirksgeschäftsstellen der Bezirksausschüsse die Anlaufstelle für die Presse, um die jeweiligen Unterlagen und Bürgerschreiben zu erhalten. Detaillierte Informationen zu einzelnen Punkten erfolgten dann über die jeweiligen Referate.
Nun sollte dies mit einem Schreiben des OB vom 2. März beendet werden und die Referate sollten die Entscheidung über die Weitergabe von Informationen übernehmen. Damit ist aber rein aus Arbeitskapazitätsgründen eine aktuelle Berichterstattung nicht mehr möglich, da es sich vorwiegend um freie Mitarbeiter der Zeitungen handelt. Zu befürchten ist demzufolge als letzte Konsequenz eine Einstellung der Stadtviertelseiten. Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Welche Gründe gab es für diese Anordnung?
2. Wie kann die Transparenz für die BA-Informationen weiter gesichert werden, fallsdiese Anordnung so wieder in Kraft gesetzt werden sollte?
3. Werden gegebenenfalls Personalzuschaltungen in den Referaten notwendig, um die jeweiligen Informationen für 25 BAs weiterzugeben?“
Fazit: Wir sollten uns mit unserer Pressefreiheit nicht allzu sehr rühmen und andere Länder tadeln, sondern erst einmal vor unserer eigenen Türe kehren!