Um den Baumschutz zu stärken, hat der Bund Naturschutz gemeinsam mit den Baumschutzbeauftragten der Bezirksausschüsse einen 21 Punkte umfassenden Forderungskatalog erarbeitet, der derzeit die Bezirksausschüsse durchläuft. Der BA 24 hat sich damit in seiner Sitzung vom 4. April befasst. Übriggeblieben sind von den 21 Forderungen noch 14, die zudem teilweise noch umgeschrieben wurden, weil die Forderungen zu stark in den Privatbereich der Bürger eingriffen, so heißt es. Das nachhaltige Baummanagement beispielsweise soll nur für öffentlichen Grund gelten. Auch soll das Baumkataster nach Ansicht des BA 24 nur für Bäume in diesem Bereich angelegt werden.
Die Forderung des Bunds Naturschutz, dass jeder gefällte Baum durch eine Neupflanzung ersetzt werden müsse, ist nach Ansicht des BA 24 ebenfalls einzuschränken, dass dies nur für ortsbildprägende Bäume gelten solle – ein überaus dehn- und auslegbaren Begriff. Als Ersatzpflanzungen will sich der BA 24 bei sehr kleinen Grundstücken auch mit Sträuchern als Ersatz genügen.