Im Zusammenhang mit der Diskussion im Vorfeld der möglichen Beschlussfassung des Münchner Stadtrats zur Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat sich der örtlich zuständige Landtagsabgeordnete für den Münchner Norden Joachim Unterländer in einem Schreiben, das er unter anderem an Oberbürgermeister Dieter Reiter, an Münchens zweiten Bürgermeister Josef Schmid und Stadtbaurätin Elisabeth Merk gerichtet hat, entschieden gegen die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. des Baugesetzbuches) ausgesprochen.
In seinem Schreiben führt Unterländer zehn Punkte auf, die gegen eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sprechen. Unterländer unterstützt damit die Bemühungen der betroffenen und engagierten Bürger insbesondere aus dem Münchner Norden, die sich allesamt gegen die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aussprechen.
Dazu Unterländer: „Keiner der Betroffenen und der Bürgerinnen und Bürger aus dem Münchner Norden ist gegen dringend notwendigen Wohnungsbau. Es muss sich hierbei aber um ökologisch vertretbare Konzepte handeln, da mit den bereits auf den Weg gebrachten großen Siedlungsvorhaben an der Ratold-/Raheinstr., an der Hochmuttinger Str. und an der Bergwachtstr. bereits rund 10.000 Wohnungen geschaffen werden sollen. Hier zum jetzigen Zeitpunkt mit den Instrumenten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eine Präjudizierung vorzunehmen, ist weder politisch noch städtebaulich oder ökologisch der richtige Weg. Die Bürgerinnen und Bürgern im Münchner Norden dürfen durch eine solche Lösung bei allen Beteiligungsmöglichkeiten nicht überrumpelt werden.“
Der Landtagsabgeordnete Unterländer hat in seinem Brief folgende zehn Gründe aufgelistet, die sowohl politisch als auch städtebaulich, ökologisch wie kulturell gegen dieses Vorhaben sprechen:
- Das Vorhaben hat schon jetzt keine demokratische Legitimation, da es von der Bevölkerung rundweg abgelehnt wird. Die Bürgerversammlung, der Bezirksausschuss 24 und auch die Bürgerinitiativen aus dem Münchner Norden akzeptieren dieses Vorhaben keinesfalls.
- Die Transparenz, die aufgrund der sensiblen städtebaulichen Entwicklung vollständig zu berücksichtigen ist, erscheint mit der Einleitung des bisherigen Prozesses als keineswegs gewahrt.
- Die Überlegungen zur Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den nordwestlichen Bereich Feldmochings werden nicht in einem Zusammenhang gesehen mit den bereits beschlossenen oder in Vorbereitung befindlichen größeren Bauvorhaben in diesem Einzugsbereich, den Großbauvorhaben an der Hochmuttinger Str., an der Raheinstr. und an der Bergwachtstr. mit 5.000 bis 6.000 Wohneinheiten.
- Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es in der Münchner Stadtgesellschaft keinen Konsens darüber, wie sich die Stadt mit ihrem Großraum, ihren Einzugsbereichen und ihren Potentialen entwickeln soll. Es kann nicht sein, dass einzelne Vorhaben, verteilt über das Stadtgebiet, gezielt „herausgebrochen“ werden und ein Gesamtzusammenhang nicht beachtet wird.
- Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die verkehrliche Entwicklung im Münchner Norden als überaus katastrophal zu bezeichnen. Lange Stauungen in den Einzugsbereichen und überfüllte öffentliche Verkehrsmittel zeigen, dass hier sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch im Individualverkehr Entlastungsmaßnahmen dringend erforderlich sind. Diese werden blockiert, wenn sich alles auf große Planungsentwicklungen im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen konzentriert.
- In den vergangenen Jahrzehnten wurden Vorhaben, die auch seitens der kommunalen und Landespolitik unterstützt wurden, durch die Stadtverwaltung abgelehnt, da der fragliche Flächenbereich als überregionaler Grünzug und als ökologisch wertvoller Bereich bezeichnet wurde. Soll diese Argumentation heute nicht mehr gelten?
- Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach §§ 165 ff. des Baugesetzbuches blockiert (auch in der Grundstücksentwicklung) das gesamte Gebiet aufgrund gesammelter Erfahrungen über Jahrzehnte, ohne dass sich tatsächliche Lösungen für dringend zu klärende Probleme umsetzen lassen.
- Das plötzliche Einleiten von Verfahren dieser Art spricht nicht dafür, dass eine Stadtentwicklung mit der Bevölkerung gestaltet werden soll, sondern dass die Stadtentwicklung ohne diese Legitimation „auf den Weg gebracht“ werden soll.
- Auch die alternativ für diese Gebiete ins Gespräch gebrachte sozial gerechte Bodennutzung kann erst dann als Möglichkeit in Betracht gezogen werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Legitimation für die Zielsetzungen und ein nachvollziehbares Verfahren geschaffen worden sind.
- Es ist völlig unbestritten, dass aufgrund des Wohnungsmangels und des Zuzugs in den Großraum München Wohnungsbau dringend erforderlich ist. Aber dies muss in einer ökologisch verträglichen Form und in Abstimmung mit der Bevölkerung und auch den anliegenden Umlandgemeinden erfolgen. Nur ein diesbezügliches Gesamtkonzept, das über mehrere Jahrzehnte das Entwicklungspotential tatsächlich festlegt, ist nachvollziehbar und eine Perspektive, die akzeptiert werden kann.