Öffnungszeiten zur Einsicht: Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben und endet am Freitag, 14. Juni.
Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, über diesen Zeitraum hinaus Auskunft über Bodenrichtwerte zu geben. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und beträgt 30 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro kann ein Kartenausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte (DIN A4) erworben werden. Auskünfte können schriftlich, per Fax, persönlich beziehungsweise telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Die Sprechzeiten (Zimmer 504, 505, 506) sind: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Tel. 23 33 96 33, Fax 23 33 96 34, E-Mail: gutachterausschuss@muenchen.de
Voraussichtlich ab Herbst ist die Bodenrichtwertauskunft auch als Einzel- oder Dauerzugriff über ein Internet-GIS-System vorgesehen.
P.S.: Ab 14. Mai ist auch der neue Jahresbericht 2012 „Der Immobilienmarkt in München“ erhältlich.
Bestellformulare und weitere Informationen über Bodenrichtwerte, die Bodenrichtwertkarte sowie der Jahresbericht sind im Internet unter www.gutachterausschuss-muenchen.de abrufbar.
Da in München ja immer noch Immobilien gekauft werden wie verrückt, ist die neue Bodenrichtwertkarte bestimmt ein guter Anhaltspunkt, um den Wert einer Immobilie in etwa abschätzen zu können. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch etwa bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.