Am Montag, den 19. Juni brachte die Ödp im Münchner Stadtrat folgenden Antrag ein:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1. neue Alleen an städtischen Straßen und Wegen im Außenbereich des Stadtgebietes zu pflanzen,
2. sich beim Freistaat Bayern für ein Alleen-Förderprogramm einzusetzen, mit dem auch die Pflanzung von Alleebäumen an kommunalen Straßen unterstützt wird.
Begründung:
Wie alle Baumpflanzungen mindern Alleebäume Luftverschmutzung und Klimawandel und sind Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. Der besondere Nutzen von Alleen besteht jedoch im Sonnenschutz der Verkehrsteilnehmer und der landschaftsgestaltenden ästhetischen Funktion.
Ziel der Landeshauptstadt München ist es, den Fußgänger- und Radverkehrsanteil an der städtischen Mobilität zu erhöhen. Gerade Fußgänger- und Radfahrer schätzen schattenspendende Alleen im Außenbereich, sei es als Naherholungssuchende, sei es als Ein- und Auspendler aus beruflichen Gründen.
An Straßen im Außenbereich mit bisher geringem straßenbegeleitendem Baumbestand, wie der Goteboldstr., der Grashofstr., Heppstr., Müllerstadelstr., Schwarzhölzlstr. wäre daher die Anlage von Alleen wünschenswert. Soweit die benötigten straßenbegleitenden Flächen im Eigentum von Privaten sind, sollte für eine zügige Realisierung neben dem Grunderwerb durch Kauf auch die Möglichkeit eines Grundstückstausches oder eines langfristigen Nutzungsvertrages (z. B. Pacht) der Stadt mit den Eigentümern geprüft werden.
An Straßen mit von der Fahrbahn getrenntem Geh- und Radweg bietet eine vierreihige Allee den besten Sonnenschutz, wenn eine Reihe Bäume zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg gepflanzt wird und eine Reihe Bäume auf der Seite des Geh- und Radweges zur offenen Landschaft hin. Die Flanier-Allee „Unter den Linden“ vom Berliner Stadtschloss ins freie Feld hatte gar sechs Reihen aus Linden und Nussbäumen.
Natürlich ist die Pflanzung von Alleen nicht gratis zu haben. Das Land Brandenburg hat im Jahr 2014 ermittelt, dass für einen Alleebaum im Laufe einer 80-jährigen Standzeit ein Betrag von insgesamt 1.730 Euro aufgewendet werden muss, wobei ein Drittel der Kosten in den ersten beiden Jahren anfällt. Neben den einmaligen Planungskosten, Grunderwerbskosten und Pflanzkosten fallen jährliche Pflegekosten an.
In mehreren Bundesländern (z. B. NRW, Mecklenburg-Vorpommern) bestehen seit Jahren staatliche Förderprogramme zur Neupflanzung von Alleebäumen, die zur Wiederherstellung und Neuanlage zahlreicher Alleen an Straßen und Wegen geführt haben.
In Bayern besteht derzeit leider anscheinend kein derartiges Förderprogramm. Zur Schonung des städtischen Haushalts liegt es im Interesse der Stadt München, dass der Freistaat Bayern ein Alleenförderprogramm auflegt, mit dem auch die Pflanzung von Alleebäumen an kommunalen Straßen unterstützt wird. Klimaschutz, Luftverbesserung und Mobilitätswende sind keine rein kommunalen Aufgaben und sollten auch ein Anliegen des Freistaats Bayern sein.