Die öffentliche Sitzung des hiesigen Bezirksausschusses dauerte am Dienstag, den 6. Februar bis 5 Minuten vor 12 Uhr und war damit rekordverdächtig. Es standen aber auch wichtige Themen auf der Tagesordnung: das neue Gymnasium an der Bergwachtstr. samt die Vorläuferklassen im Moosacher Gymnasium, die Bebauung entlang der Hochmuttinger Str. Ganz zum Schluss kam noch ein Thema zur Sprache, das unter Punkt 5.4. „Sonstige Anhörung“ mit der Ziffer 7 kurzfristig auf die Tagesordnung gekommen war: der sechsstreifige Ausbau des Autobahndreiecks München – Feldmoching bis zum Autobahnkreuz Neufahrn. Auch hier scheint es 5 vor 12 zu sein.
Dem Bezirksausschussvorsitzenden Markus Auerbach waren die Unterlagen so kurzfristig zugegangen, dass er kaum einen Blick in die umfangreiche Datensammlung hatte werfen können. Es geht dabei um eine Tektur, um eine Änderung, im Planfeststellungsverfahren „A92 München-Landshut, sechsstreifiger Ausbau AD München-Feldmoching bis AK Neufahrn“. Was Auerbach dazu sagte, muss Feldmoching eigentlich aufschrecken lassen. Denn es droht neues Ungemach. Die A92-Autobahnabfahrt in Oberschleißheim soll nun nämlich „kleeblattartig“ ausgeführt werden, auf dass sich der Verkehr durch Feldmoching ergießen wird, wenn auf der B471 mal wieder Stau ist, weil die Bahnschranke wie so oft geschlossen ist. Denn die Oberschleißheimer entwickeln wenig Ehrgeiz, den Bahnübergang in ihrer Gemeinde höhenfrei zu machen. Andererseits werde die „kleeblattartige“ Ausleitung benötigt, so gab Auerbach die Argumentation der Befürworter wieder, um bei einem Stau im Allacher Tunnel den Verkehr über die B471 und Dachau Ost ableiten zu können. Auerbach fürchtet jedoch, dass damit der Münchner Norden zur Ost-West-Umgebung für die A99 wird und der Münchner Norden zur Entlastung von Oberschleißheim mehr Verkehr aufnehmen muss.
Seine nächste Befürchtung: Der Ausbau des Autobahndreiecks Feldmoching soll offensichtlich ohne Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Dass diese Baumaßnahme im Paket mit der A92-Erweiterung und nicht mit dem achtspurigen Ausbau der A99 und den damit noch einmal deutlich höheren PKW-Zahlen erfolgen soll, hält Auerbach für „nicht günstig“. Nun soll das Münchner Planungsreferat diese Abschnittsplanung einmal untersuchen, lautete das Anliegen des BA, auf das man sich letztlich einigte.
Die Änderungen vom 22.12.2017, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, liegen zur allgemeinen Einsicht im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstr. 28b, Auslegungsraum 071, EG, aus. Und zwar vom 19.2. bis zum 19.3.2018, jeweils von Mo. bis Do. von 9 bis 19 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Die Planfeststellungsunterlagen können Sie aber ab dem 19.2. auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt München unter diesem Link abrufen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist also bis zum 3. April 2018, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München, Zi.-Nr. 4120 oder bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I Stadtentwicklungsplanung, Blumenstr. 31, 80331 München, erheben. Per E-Mail an die Adresse poststelle@reg-ob.bayern.de sind die Einwendungen nur gültig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.