Immer wieder haben Bürger, die sich für den Erhalt des Eggartens als einzigartiges Naturidyll in der dichtest bebauten Stadt Deutschlands einsetzen, in den letzten Jahren moniert, dass die beiden Eigentümer des Eggartens, um vollendete Tatsachen zu schaffen, dort bereits jetzt Abholzungen vornehmen, wiewohl noch nicht einmal entschieden ist, was wo wie gebaut wird. Die Eigentümer selbst erklärten stets, es handle sich lediglich um Gefahrenabwehr bei morschen Bäumen bzw. um Erhaltungsschnitt.
Nun wurden offensichtlich wieder mal „Gefahrenbäume“ (siehe Foto) umgemacht, wie engagierte Bürger bemerkten – dieses Mal hat es alten Baumbestand an der Rehstr. erwischt. Und das trotz aller Anträge im BA 24 und obwohl die Grünen im BA 24 direkt einen Antrag an den OB gestellt hatten, das Abholzen zu verhindern. Doch der rührt sich auch hier nicht.
Inzwischen wurden verschiedenste Stellen informiert über die erneuten Fällungen. Die Grünen etwa fragten deshalb bei der Unteren Naturschutzbehörde nach und erhielten folgende Auskunft: „Die aktuellen Baumfällarbeiten wurden ebenso von den Eigentümern angezeigt wie die in den vergangenen Jahren durchgeführten Arbeiten.
Aktuell handelt es sich vor allem um die Entfernung verschiedener Nadelgehölze. Als Gründe wurden uns genannt, dass die Bäume bereits abgestorben, aus anderen Gründen nicht verkehrssicher sind oder mit Borkenkäfer befallen sind. Zudem ist es teilweise wohl erforderlich Gehölze, zurückzuschneiden, um die nicht mehr vermieteten Parzellen frei zu räumen und die dort stehenden (leeren) Gebäude abzubrechen.
Die städtische Baumschutzverordnung gilt in der Eggartensiedlung nicht. Somit handelt es sich – zumindest in der Summe- um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Die hier vorgenommenen Eingriffe sind nach der Rechtslage nicht genehmigungspflichtig. Es reicht das Vorliegen eines vernünftigen Grundes, um sie durchführen zu können. Die durch die Eingriffe entstehende Ausgleichspflicht wird im Rahmen der Bauleitplanung bewältigt. Das haben die Eigentümer zugesagt. Es würde schließlich keinen Sinn machen, Nachpflanzungen von Bäumen auf Flächen zu fordern, die später überbaut werden. Die Bilanzierung erfolgt auf der Grundlage einer Strukturkartierung von 2011. Somit sind die seitherigen Gehölzverluste dokumentiert und können in der Bilanz ausgeglichen werden. Außerdem besteht ein aktueller, mit fachkundiger Bewertung versehener Baumbestandsplan. Die Eigentümer teilen mit, dass die nunmehr durchgeführten Arbeiten Bäume betreffen, die im Baumbestandsplan größtenteils bereits als absterbend oder abgestorben gekennzeichnet sind.
Auf einem der übersendeten Fotos ist ein Fichtenstamm mit abplatzender Rinde zu sehen. Das sieht stark nach einem fortgeschrittenem Borkenkäferbefall aus.
Auf dem anderen Bild sind Äste einer Fichte zu erkennen, die Zapfen tragen und zum Teil noch recht vital ausschauen. Bei einem anderen Teil der Äste verfärben sich die Nadeln bereits gelblich. Ein Stammabschnitt ist erkennbar, der ein nicht näher zuordenbares Schadensbild zeigt. Hier ist ein Borkenkäferbefall nicht eindeutig zu erkennen, wäre aber durchaus plausibel. Wenn bei drei derart dicht stehenden Fichten eine bereits Borkenkäferbefall hätte, könnte die Erhaltung der anderen beiden nicht verlangt werden, denn dann ist es äußerst wahrscheinlich, dass auch diese befallen sind.
Es ist sinnvoll und womöglich vorgeschrieben, Borkenkäferbäume zu entfernen, damit sich die Tiere nicht weiter verbreiten können.