Am vergangenen Freitag stellten die Linken im Münchner Stadtrat, der die Siedlung Ludwigsfeld betrifft. Darin wollen sie wissen, wie lä sich die geplante Erweiterung der MAN-Teststrecke in Allach/Ludwigsfeld anwohnerfreundlich gestalten lässt?
„Anfang Februar 2019 stellte MAN den Bürgern aus der Nachbarschaft die Pläne zur Erweiterung seiner Teststrecke in Allach/Ludwigsfeld dar. MAN möchte u. a. einen zweiten Schotterhügel errichten, um auch einer neuen Generation von Trucks und Bussen die erforderlichen Tests zu unterziehen und diese den Kunden vorführen zu können. Immerhin sollen künftig statt 25 bis zu 50 „Hügelfahrten“ täglich durchgeführt werden, die Anzahl der zulässigen Testrunden pro Tag soll sich von 250 auf bis zu 400 erhöhen. Dafür soll „nur noch“ an 270 Werktagen statt wie bisher an 313 Tagen gefahren werden – dies allerdings von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr!
Verständlich, dass die betroffenen Anwohner aus der Siedlung Ludwigsfeld trotz der umfänglichen Erläuterungen ihre Bedenken was Verkehrsbelastung – die schweren Fahrzeuge müssen aus dem eigentlichen MAN-Gelände auf die Teststrecke durch die Siedlung fahren – und was Lärm und Emissionen betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt sahen.“
Die Grünen möchten deshalb folgende Fragen vom OB geklärt wissen:
1. „Läuft das Begutachtungsverfahren für die Erweiterung der Teststrecke noch und welche Ämter bzw. Behörden sind hier eingeschaltet?
2. Hat die Stadt Informationen darüber, ob es sich bei der „neuen Generation von Trucks“ auch um militärische Fahrzeuge handelt?
3. Auch das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ist mit der Überprüfung von Daten befasst: Um welche Daten handelt es sich dabei? Welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner schlägt das RGU vor?
4. Welche geänderte Verkehrsführung ist denkbar, um die Anwohner vom Durchgangsverkehr zur und von der Teststrecke zu befreien?“
Auch der hiesige Bezirksausschuss hat sich in der öffentlichen März-Sitzung mit dem „Vollzug des BlmschG; Karlsfelder Str. 260, Teststrecke 2. Erweiterung des Anfahrhügel-Komplexes / Erhöhung der Nutzungsintensität“ befasst. Der Anhörungsfall stand ursprünglich schon bei der Januar-Sitzung auf der Tagesordnung, nun nahm der BA 24 dazu Stellung und stimmte der beantragten Erweiterung nur unter der Maßgabe zu, dass folgende Punkte geklärt bzw. berücksichtigt werden.
So ist z. B. nach Ansicht des BA die baurechtliche Erschließung der Teststrecke nicht gesichert. Der Fußgängerverkehr zwischen dem Werk, dem Truck- und Bus-Forum zu Veranstaltungen auf der Teststrecke findet derzeit auf der schmalen Karlsfelder Str. statt. Doch diese Straße hat bekanntlich in diesem Abschnitt keinen Fußgängerweg. Der BA verlangt deshalb, diesen für das Vorhaben zur Voraussetzung für die Genehmigung zu machen. Die Erschließung für den öffentlichen Nahverkehr erfordere einen Fußweg von der Bushaltestelle zur Teststrecke, weil es im Umfeld der Teststrecke kaum Parkplätze für Veranstaltungsbesucher gebe und damit eine Erschließung durch den ÖPNV erforderlich sei, so die Begründung.
Ferner ist die Brücke über das Schwabenbächl nach Ansicht des BA wohl nicht ausreichend statisch belastbar, um den LKW-Verkehr mit der Teststrecke zu tragen. Deren Belastbarkeit für den LKW-Verkehr soll daher vor Erteilung der Genehmigung gutachterlich geprüft werden. Das letzte Brückenprüfprotokoll ist dem BA vorzulegen.
Das Parken in der Siedlung ist schon für die Anwohner seit Jahren ein großes Problem. Wo nun bei Großveranstaltungen Besucher, die per Auto kommen, selbige abstellen sollen – diese Angabe fehlt in der Planung völlig. Auch hier möchte der BA belastbare Aussagen vorgelegt bekommen.
Nach Ansicht des BA fehlt zudem eine richtige Verkehrsplanung. Der BA jedenfalls sieht den Ausbau der Karlsfelderstr. als Genehmigungsvoraussetzung.
Um die hiesige Bevölkerung vor Lärm und Feinstaub zu schützen, soll eine Dauerlärmmesseinrichtung am nächsten Immissionsort in der Siedlung Ludwigsfeld beauftragt werden. Für die Messung der Feinstaubbelastung sollen Staubfänger auf der West-, Süd- und Nordseite Richtung Ludwigsfeld als Messeinrichtung aufgestellt und vom Gesundheitsreferat überwacht werden
Bei der Berechnung der Gesamtbelastung der Bevölkerung sollen auch die schon vorhandenen Lärm- und Feinstaubbelästigungen von benachbarten Gewerbebetrieben sowie der Autobahn summiert werden. Und natürlich soll die EU-Umgebungslärm-Richtlinie Anwendung finden.