Nachdem der Grundsatzbeschluss zur Bebauung von Arealen südlich bzw. östlich der Siedlung Ludwigsfeld mangels Zeit erst einmal im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung verschoben wurde, steht er nun als Punkt 22 wieder auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am kommenden Donnerstagnachmittag sowie am 24. Juli auf der der Vollversammlung des Stadtrats.
Doch die Sitzungsvorlage weist nach Meinung der interessierten Ludwigsfelder Bürger viele Mängel, Widersprüche und offene Fragen auf, so dass sie nach deren Meinung nicht Grundlage für eine Zustimmung des Stadtrats sein kann. Iglu, die Interessengemeinschaft Ludwigsfeld, hat deshalb einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsparteien und an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung geschrieben und sie gebeten dieser Vorlage nicht zuzustimmen. Der Stadtrat möge stattdessen beschließen, dass ein Grundsatzbeschluss erst nach inhaltlicher Diskussion und Klärung mit den Bürgern zur Abstimmung gebracht wird.
Iglu hat im Brief einige offenen Fragen zur Stadtratsvorlage aufgelistet:
1. Lärmschutzprobleme durch die A99 und deren Erweiterung: Unklar bleibt, ob die Erweiterung der A99 schon berücksichtigt wurde. Klar ist aber, dass das südliche Grundstück näher als 300 m zur Autobahn liegt. Hier ist keine Fensterlüftung mehr möglich und ein Aufenthalt im Freien stark einschränkt.
2. Fehlendes Verkehrskonzept: Es gibt keine realistischen Vorschläge, wie das aktuelle und zukünftige Verkehrschaos durch die Planungen im Münchner Norden und im Umland zeitnah zu lösen wären. Die mögliche Zahl an Wohneinheiten (2.100), die angeblich auf einem Verkehrsgutachten beruht, ist völlig unrealistisch und würde das Verkehrschaos nur noch massiv verstärken.
3. Verschlechterung der Parksituation: Durch die zusätzliche geplante Bebauung mit 2.100 WE wird sich die aktuell schon völlig unzumutbare Parksituation durch den in München derzeit üblichen Stellplatzschlüssel (0,8 Stellplätze/pro WE) noch weiter gravierend verschlechtern.
4. Nachverdichtung der alten Siedlung: Beim Verkauf der Siedlung wurde durch den Stadtrat eine Nachverdichtung ausgeschlossen. Zudem würde die geplante Form durch Neubau auf den Grünflächen den Charakter der Siedlung und die besondere geschichtliche Bedeutung der Siedlung zerstören.
5. Nicht zulässige Einschränkung des Luftaustausches: Hier wird zur Begründung u. a. eine klimaökologische Beurteilung herangezogen, die von den Investoren im eigenen Interesse in Auftrag gegeben worden ist.
6. Versiegelung weiterer Flächen: Obwohl München die Großstadt mit der am meisten (46,6 %) versiegelten Fläche ist, soll hier wieder unbebaute, landwirtschaftliche Grünfläche versiegelt werden.
7. Bezahlbarer Wohnraum: eine Worthülse ohne jegliche Angabe über Umfang und in welcher Form.
8. Verbesserung der Infrastruktur: Mit unrealistischen Versprechungen soll alternativlos die Intensität der massiven Bebauung begründet werden.
9. Keine Zustimmung des Bezirksausschusses: Auch der BA 24 stimmt dieser Vorlage nicht zu, bevor nicht die Bürger in die Planungen miteinbezogen werden.