Mitte Februar hatte die Grünen-Fraktion im Stadtrat den Antrag gestellt, dass die Stadt das Virginia-Depot von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erwerben möge und als Ort zur Naturerfahrung für Kinder und Jugendliche zu nutzen und ihn auch als außerschulischen Lernort den Schülern der geplanten Schule an der Ecke Schleißheimer Str./Schätzweg zur Verfügung stellen solle. Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung diese Idee nun. Aber …
Das Referat für Bildung und Sport weist jedoch darauf hin, dass derzeit noch keine konkrete Schulplanung vorliegt und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden können, ob und inwieweit das Biotop im Virginia-Depot zukünftig in das Bildungsangebot der Schule eingebunden werden soll. Die BImA teilte zum Thema Verkauf des Virginia-Depots auf Anfrage Folgendes mit:
„Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist im Rahmen mehrerer baulicher Maßnahmen dazu verpflichtet, einen naturschutzfachlichen Ausgleich zu schaffen. Hierfür ist die Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Landeshauptstadt München vom 5.7.2010 abgeschlossen worden.
Dennoch ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben generell zum Verkauf der Biotop-Flächen im ehem. Virginiadepot bereit. Aus hiesiger Sicht setzt der Verkauf aufgrund der mit einer Öffnung verbundenen latenten Gefahr der Beeinträchtigung der umgesetzten Maßnahmen voraus, dass
-die Landeshauptstadt die Bundesanstalt aus ihren Verpflichtungen aus der o.g. Vereinbarung entlässt;
-die Landeshauptstadt/der Käufer diese Verpflichtungen übernimmt; die noch nicht einem Eingriff zugeordnete Teilfläche der BImA weiterhin alsÖkokonto bzw. als Ausgleichsfläche verbleibt bzw. der Bundesanstalt gleichwertige Flächen im Tausch zur Verfügung gestellt werden
-die Landeshauptstadt/der Käufer die Fläche im derzeitigen Zustand übernimmt, die BImA von jeglicher Haftung freigestellt wird.“
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Öffnung des Virginia-Depots sind zudem:
1. Kampfmittelfreiheit und Verkehrssicherheit des Geländes
2. Fortsetzung der Pflege, Entwicklung und Erhaltung der sehr wertvollen Ausgleichsflächen
3. Die Inschutznahme als Geschützter Landschaftsbestandteil
4. Ein naturpädagogisches Konzept und ein Besucherlenkungskonzept, die die Verordnung des geplanten Geschützten Landschaftsbestandteils einhalten
5. Klärung der Trägerschaft für das Projekt „Stadtwildnis Virginia-Depot Gebietsbetreuung
Aktuell bestehen diesbezüglich leider Zielkonflikte. Die Kampfmittelfreiheit und Verkehrssicherheit des Geländes kann nach heutigem Stand der Technik nur hergestellt werden, wenn dabei in Kauf genommen würde, dass der vorhandene Pflanzenbewuchs weitgehend entfernt sowie Auffüllungen ausgehoben und entsorgt werden. Die wertvollen Biotopflächen würden dadurch zerstört und den vorhandenen, äußerst seltenen und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten würde die Lebensgrundlage entzogen. Darüber hinaus müssten die Ausgleichsflächen neu angelegt werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde würde deshalb derzeit keinesfalls einer Kampfmittelräumung und damit Zerstörung des Biotops zustimmen, da dies mit dem geltenden Natur- und Artenschutzrecht unvereinbar wäre.
Aufgrund des stattfindenden technischen und wissenschaftlichen Fortschritts wäre es eventuell jedoch in einigen Jahren möglich, die Kampfmittelsondierung und -freimachung durchzuführen, ohne die Biotopfläche komplett zerstören zu müssen. Voraussichtlich wird es hierzu in den nächsten Jahren neue Erfahrungen bzgl. der Kampfmittelfreimachung in der Fröttmaninger Heide geben.
Ohne Kampfmittelfreiheit ist ein Erwerb der Flächen durch die Stadt München und deren Nutzung bzw. Öffnung aus Haftungsgründen, wegen der einzuhaltenden Vekehrssicherungspflicht, nicht zu empfehlen.Vor diesem Hintergrund könnte unter Umständen die Übernahme des gegenständlichen Areals von der BImA, einschließlich der Pflichten (Ausgleichsfläche, Kampfmittelfreiheit, Verkehrssicherheit) durch einen geeigneten, ggf. noch zu gründenden Verein (ähnlich dem Heideflächenverein Münchener Norden e.V.) sowie eine Unterstützung bzgl. der Kampfmittelfreimachung und Verkehrssicherung durch die Stadt München eine Lösung sein.
Hierzu sind jedoch umfangreiche interne Prüfungen, entsprechende Stadtratsbeschlüsse und, falls diese erfolgversprechend sind, Verhandlungen mit der BImA erforderlich. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, wird zunächst die ersten Schritte der Prüfung, ob sich ggf. der Landesbund für Vogelschutz für die Übernahme des Grundstücks bereit erklären würde oder auch ggf. zur Sondierung, ob sich Interessenten vor Ort zur Gründung eines solchen Vereins bereitfinden würden, übernehmen.
Da hier nicht mit schnellen Ergebnissen zu rechnen ist, bitten wir um Verständnis, dass derzeit keine Aussagen für eine Umsetzung getroffen werden können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.