Die Grünen haben heute im Stadtrat folgenden Antrag gestellt: Die Qualität der Grün- und Freiflächenversorgung in Bebauungsplänen wird leicht nachvollziehbar und transparent dargestellt. Angegeben wird die Grün- und Freiflächenversorgung in Quadratmeter je Einwohner, differenziert in:
- öffentliche Grünflächen
- private gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen
- rein private Grünflächen
- bei Nichterreichen der vorgeschriebenen Quadratmeterzahl die Art der Kompensierung von Grünflächen im Umfeld des Bebauungsplans.
Begründung: Im Beschluss zu den neuen Orientierungswerten zur Grün- und Freiflächenversorgung in der Bebauungsplanung im Juli 2017 wurden nicht nur die Werte von 32 m2/Einwohner auf 15-20 m2 gekürzt sondern auch die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Grün aufgehoben. Um die Auswirkungen neuer Baugebiete auf das Umfeld beurteilen zu können, sind jedoch neben den Quadratmeter-Angaben der Grünversorgung auch Aussagen über deren Nutzungsmöglichkeiten unverzichtbar. Der Nutzungsdruck auf umliegende Grünflächen wird umso größer sein, je mehr davon nur privat nutzbar sind oder wenn statt der Neuschaffung von Grün nur bereits bestehende Grünflächen (z.B. der Kronepark am Nockherberg) aufgewertet werden. Gerade im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung muss die Qualität der Grün- und Freiflächenversorgung daher transparent erkennbar sein.