Im Herbst vergangenen Jahres hatte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag gestellt, den Stellplatzschlüssel bei den Nachverdichtungsmaßnahmen Link-/Harprechtstr., Ittlinger- und Dülferstr. nicht zu mindern und die Ausweichstellplätze, die während der Baumaßnahme an der Linkstr. eingerichtet wurden, auch nach Abschluss der Arbeiten zu erhalten. Doch die Antwort von Stadtbaurätin Elisabeth Merk zeitigt kein Entgegenkommen.
„1.Für das Vorhaben der GWG-Siedlung östlich der Ittlinger- und südlich der Dülferstr. hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission am 29.4.2019 einen Vorbescheid erteilt. Unter Beachtung der durch den Planungsausschuss des Stadtrates vorge-
gebenen Richtwerte ist ein reduzierter Stellplatznachweis von 0,7 in Aussicht gestellt worden. Durch die sehr günstige Lage an der U-Bahnstation und den Buslinien sowie zu einem Lebensmittelmarkt sind die Voraussetzungen gegeben. An diese Entscheidung ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung während der Gültigkeitsdauer des Vorbescheides gebunden. Gegen den Vorbescheid wurde eine Nachbarklage erhoben, so dass dazu insgesamt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abzuwarten ist.
Eine endgültige Klärung zum konkreten Stellplatzumfang kann ohnehin erst im weiteren Planungsprozess erfolgen und bleibt dem späteren Bauantragsverfahren vorbehalten. Ein Bauantrag wurde bislang noch nicht eingereicht.
2.Das zweite Vorhaben umfasst das private Grundstück westlich der Schleißheimer-, südlich der Harpprechtstr., östlich der Link- und nördlich der Dülferstr.. Hierzu wurde am 20.2.2020 die Baugenehmigung für die Errichtung von 250 Wohneinheiten und einer Tiefgarage erteilt. Die Tiefgarage soll alle heute bestehenden wie auch die neu erforderlichen Stellplätze aufnehmen. Dabei gilt zu den neuen Stellplätzen für die frei finanzierten Wohnungen ein Schlüssel nach der Stellplatzsatzung und für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus unter Beachtung der durch den Planungsausschuss des Stadtrates vorgegebenen Richtwerte ein reduzierter Schlüssel von 0,6. Auch diese Reduzierung ist durch die Nähe zur U-Bahnstation, den Buslinien und dem Lebensmittel-Einzelhandel begründet. Kompensierend ist zudem ein Mobilitätskonzept Bestandteil der Baugenehmigung, so dass insgesamt der zu erwartende Kfz-Stellplatzbedarf abgedeckt ist.
Für die Bauzeit werden Ausweichstellplätze hergestellt, für die eine gesonderte Genehmigung erteilt worden ist. Nach Fertigstellung der neuen Tiefgarage sind diese Stellplätze zurückzubauen und die Außenanlagen nach dem Freiflächengestaltungsplan herzustellen.“
Fazit: Das Stellplatzproblem am Hasenbergl wird sich weiter verschärfen, das lässt sich bereits heute vorhersagen!