Nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und auf den Märkten ist ab sofort eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Auch für Banken und Sparkassen gilt diese Regelung. Die Stadtsparkasse München unterstützt ihre Kunden und Mitarbeiter bei der Maskenpflicht und hat daher an alle Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz verteilt, der im Kontakt mit anderen getragen werden muss – solange man nicht mindestens 1,5 Meter Abstand hält.
Sollte ein Kunde beim Betreten einer Filiale keinen Mund-Nasen-Schutz besitzen, erhält er für den Besuch eine Einmal-Maske. In einer Beratungssituation im Beraterzimmer mit Plexiglas-Abtrennung kann der Kunde die Maske auch abnehmen. Zur Legitimationsprüfung am Schalter können Kunden auch aufgefordert werden, die Maske kurz abzunehmen – natürlich nur mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand.
Entsprechende Aushänge in den Filialen informieren die Kunden ab sofort über alle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Stadtsparkasse München.