Einmal vor, dann wieder zurück und wieder vor. Die Corona-bedingten Einschränkungen unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland. Für zusätzliche Verwirrung sorgen auch sich widersprechende Vorgaben, quasi mal hü und dann wieder hott. So bestand in den letzten Tagen eine Maskenpflicht nur für den Verkauf in festen Marktgebäuden. Diese Regelung wurde nun durch den Freistaat Bayern erneut angepasst. Ab heute, 11. Mai, wird durch die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Maskenpflicht für alle Verkaufsstellen auf Märkten festgeschrieben:
-Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Einkauf auf allen Märkten (egal, ob in oder vor Verkaufsständen). Diese Pflicht gilt auch beim Queren oder Aufenthalt auf allen Marktflächen.
Es besteht jedoch keine Pflicht zum Tragen einer MNB beim Flanieren oder Queren des Viktualienmarktes, da im Gegensatz zu den anderen Märkten ein ausreichender Abstand zu den Verkaufsstellen gewahrt werden kann. Ab nächsten Freitag müssen wir uns also beim Wochenmarkt am Walter-Sedlmayr-Platz auch im Freien Mund und Nase irgendwie bedecken.