„Fairplay im sozialen Wohnen“: Unter diesem Motto startet das Amt für Wohnen und Migration eine Öffentlichkeitskampagne. Mit einer Flyeraktion und Informationsoffensive soll gegenüber unrechtmäßigen Nutzungen im Bereich der geförderten Wohnungen sensibilisiert werden. Die Kampagne richtet sich primär an Menschen, die in geförderten Wohnungen leben beziehungsweise an Personen, die solche Wohnungen vermieten. In Zusammenarbeit mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWO-FAG und GWG sowie weiteren interessierten Vermietenden soll das Thema in München weitere Aufmerksamkeit bekommen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Obwohl die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in den vergangenen Jahren viele Wohnungen gebaut haben, überwiegt die Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum immer noch das Angebot. Umso wichtiger ist es, dass insbesondere geförderte Wohnungen von Mieterinnen und Mietern bewohnt werden, die dazu auch berechtigt sind. Mit der Kampagne wollen wir die Menschen sensibilisieren, wann geförderte Wohnungen zu recht bewohnt werden und wann nicht mehr.“ Ausgehend von dem großen Erfolg des Online-Meldeverfahrens zur Zweckentfremdung bei freifinanzierten Wohnungen, kann ab sofort auch im Internet für den Bereich der geförderten Wohnungen ein konkret vermuteter Belegungsverstoß gemeldet werden. Der Anteil der geförderten Wohnungen zum Gesamtbestand an Wohnungen in München beträgt etwa 10 Pozent.
Ein Belegungsverstoß liegt zum Beispiel vor, wenn nicht alle Personen einziehen, die eine Genehmigung für eine bestimmte Wohnung erhalten haben oder wenn innerhalb einer Familie die Wohnung an Angehörige weitergegeben wird. Auch die klassische Zweckentfremdung, wie beispielsweise eine gewerbsmäßige Vermietung, eine gewerbliche Nutzung oder das Leerstehenlassen einer Wohnung, stellt einen solchen Belegungsverstoß dar.
Kein Belegungsverstoß liegt hingegen vor, wenn Haushaltsangehörige nachträglich ausziehen oder sich das Einkommen nachträglich erhöht. Flyer sind für Interessierte in der Stadtinformation im Rathaus oder auch in den Sozialbürgerhäusern erhältlich.