Die strengen Hygieneauflagen, die seit dem Frühjahr bei uns wie auch weltweit im öffentlichen Raum wegen der grassierenden Corona-Pandemie gelten, machen uns allen zu schaffen. Wir mussten uns daran gewöhnen, dass sich unsere Lebensgewohnheiten und -umstände gegenüber den Normalzeiten deutlich verändert haben. Die als selbstverständlich empfundenen Freiheiten unseres Tuns und unserer gesellschaftlichen Verbindungen gelten heute nur noch bedingt. Eine gesicherte Besserung und Überwindung der uns alle bedrohenden Pandemie darf nur erhofft werden, wenn sich möglichst alle Menschen an die vorgegebenen Verhaltensregeln halten.
Wenn wir uns allerdings mit mit den uns auferlegten Bedingungen offen und vorbehaltlos arrangieren, dann können wir unser Alltagsleben durchaus auch für längere Zeit im Rahmen des Erträglichen einrichten. Etwa beim Besuch der Gottesdienste, Andachten sowie der kirchlichen Familienfeiern. Die Kirchen waren ja trotz Pandemie stets für Besucher geöffnet. Das Kirchenleben hingegen war anfangs gezwungenermaßen auf „Notbetrieb“ gestellt. Mittlerweile hat sich, Gott sei Dank, wieder einiges zum Besseren gewendet und entspannt. Die Gläubigen beider christlichen Konfessionen dürfen wieder persönlich an den Gottesdiensten und Andachten teilnehmen. Wenn auch nur unter Beachtung besonderer Hygienevorschriften. Denn der Schutz und die Sicherheit der Besucher vor einer Infektion sind die Grundlagen allen Handelns.
Die katholischen (Erz-)Diözesen Bayerns und die Evangelische Landeskirche Bayern haben in guter ökumenischer Zusammenarbeit eine gemeinsame Richtlinie für den Infektionsschutz in den Kirchen und den kirchlichen Einrichtungen erarbeitet und diese den Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt.
Verhaltensregeln und Infektionsschutz
In den kirchlichen Gemeinden haben die pastoralen Teams und ihre fleißigen Helfer keine Mühen gescheut, die Schutzmaßnahmen in den Kirchen- und den öffentlichen Gemeinderäumen nach diesen Richtlinien bzw. Konzepten peinlichst genau einzurichten und vorzuhalten. Gewöhnlich hält sich vor Gottesdienstbeginn auch ein Teammitglied zur Hilfestellung bereit.
Im gesamten Kirchenraum gelten generell, wie in allen sonstigen öffentlichen Räumen, die Abstandsregeln von mindestens 1,5 m (nicht für zwei Personen eines gemeinsamen Haushalts) und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske beim Betreten und Begehen der Kirche bis zur Platzeinnahme. Während der Gottesdienstfeier darf neuerdings die Maske abgenommen werden. Beim Verlassen der Kirche (durch die geöffnete – so gekennzeichnete – Ausgangstüre, die nicht berührt werden sollte) muss die Maske erneut aufgesetzt werden.
Neben diesen Grundsätzen sind einige weitere Details zu beachten
So ist weiter eine vorige Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme an der Gottesdienstfeier – oder zu einem anderen Anlass – notwendig. Geblieben ist auch – seit dem 1. Juli – die ausgelegte Teilnehmerliste, in die man vor dem Gottesdienst seine persönlichen Kontaktdaten eintragen muss (vollständiger Name und Tel.- Nr.). Diese Daten werden, wie zu lesen ist, mindestens 14 Tage lang aufbewahrt und nach spätestens vier Wochen vollständig gelöscht.
Die strengen Abstandsregeln bedingen eine genau berechnete Höchstteilnehmerzahl zu den Gottesdiensten. Daraus ergibt sich eine sehr viel geringere Aufnahmekapazität in der Kirchen als gewohnt. Die Auslastung der vorhandenen Sitzplätze kann heute gegenüber einer voll besetzten Kirche nur mit 15 bis max. 20 % beziffert werden. Die für die Benutzung erlaubten Kirchenbänke und die jeweils darin vorgesehene Anzahl an Sitzplätzen sind für die Besucher genau und leicht erkennbar markiert. Bei Hochzeiten, Taufen u. a. werden die Teilnehmerzahlen in persönlichen Vorgesprächen festgelegt. Dabei zählt ein Haushalt oder eine Familie als eine Person.
Das Weihwasser am Kircheneingang in den katholische Kirchen wird aus hygienischen Gründen nicht in dem üblichen Becken vorgehalten. Häufig wird es nun aus einem verschlossenen Automaten mit Fußbetätigung gespendet. Zudem werden an den Eingängen Spenderautomaten zur Desinfektion der Hände angeboten. Aus Hygienegründen liegen auch keine kirchengemeindlichen Gesangbücher (Gotteslob) auf. Das eigene Gesangbuch darf natürlich mitgebracht werden!
Die weiteren kleineren Änderungen, etwa bei der Erteilung der Kommunion oder der Friedensgruß bzw. bei der Erteilung des Abendmahls in den evangelischen Gottesdiensten und die Spenden/Kollekteneinsammlung ergeben sich vor Ort aus der laufenden Gottesdienstordnung.
Der sonst übliche Gang der Gläubigen nach der Wandlung zur Teilnahme an der Kommunion vor dem Altar findet nicht statt. Dagegen liegen am Kircheneingang geweihte Hostien in Taschentüchern (eine sogenannte Korporale) geschützt zur Mitnahme durch die Gläubigen an ihrem Platz bereit. Die Kommunion erfolgt dann nach der Wandlung gemeinsam. Auch der Ablauf der Abendmahlsfeier im evangelischen Gottesdienst ist hygienebedingt ein wenig abgeändert.
Beim Friedensgruß reichen sich die Gläubigen nicht die Hand, sondern geben sich mit Augenkontakt den Friedensgruß und die Spenden/Kollekten werden nicht während des Gottesdienstes eingesammelt, sondern erst danach am Kirchenausgang in eine Schale o. a. gelegt.
Kirchenbesuch wieder ohne Angst und Hemmungen
All diese vorübergehend zum Schutz unserer Gesundheit eingeführten Maßnahmen sind weniger kompliziert als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Man gewöhnt sich schnell an diese Änderungen. Darum sollte sich kein gläubiger Mensch scheuen, die Gottesdienste in seiner Kirche zu besuchen. Denn am christlichen Geist und dem erhofften Wort Gottes gerade in unserer erschwerten Zeit der Pandemie hat sich ja nichts geändert. Die wahre Glaubensausübung ist nun mal auch eng mit dem Gottesdienst in der Kirche verbunden. Reinhard Krohn