Kaum hatte man sich ein wenig an das eingeschränkte Sporteln unter Corona-Bedingungen gewöhnt, schon wurde wieder alles dicht gemacht. Die Sportvereine gehören wie bei der ersten Infektionswelle damit zu den Hauptleidtragenden der erneuten Corona-Einschränkungen. Bereits im Mai hatten daher CSU-Stadträtinnen den Antrag im Münchner Stadtrat eingebracht, dass „die Stadtverwaltung prüft, wie eine Corona-Soforthilfe für die Münchner Sportvereine umgesetzt werden kann und ob der Weg des Freistaats, die Sportbetriebspauschale im Jahr 2020 doppelt auszuzahlen, auch in München praktikabel ist.“ Die Antwort Referat für Bildung und Sport ist nun da.
„Die Auswirkungen der Coronakrise haben in München schnelle und zielgerichtete Lösungen erfordert, um langfristige Schäden im Rahmen zu halten oder gar zu verhindern. Der Vereinssport war und ist davon ebenso betroffen wie alle anderen Gesellschaftsbereiche. Die langfristigen Folgen sind in vielen Vereinen sicher unterschiedlich und vielfach noch gar nicht abschätzbar.
Gleiches gilt für die Finanzen der Landeshauptstadt München, weil Einnahmen ausbleiben und laufende Kosten nicht beliebig zu verringern sind. Dennoch hat die Landeshauptstadt München die Unterstützung der Sportvereine, die im Grundsatz eine freiwillige Leistung der Kommunen darstellt, schon mit Grundsatzbeschluss des Stadtrates im Jahr 2004 zu einer Schwerpunktaufgabe erklärt. Dieser Überzeugung weiterhin folgend, hat die Landeshauptstadt München auf die aktuelle Situation bereits wie folgt reagiert:
1. Die Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München mit einem Gesamtbudget von 3 Mio. Euro wurde nicht wie zuletzt jedes Jahr im November, sondern schon Anfang Juni des laufenden Jahres ausgezahlt, um die Liquidität der Vereine zu sichern.
2. Die Vereinspauschale des Freistaats Bayern wurde Anfang Juli 2020 ausbezahlt. Erfreulich war die Verdoppelung des Betrages im Jahr 2020 auf einmalig 2,6 Mio. Euro, wodurch dieser immerhin im Jahr 2020 annähernd das Niveau der Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München erreicht hat.
3. Die Zuschüsse zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtbudget von ebenfalls 3 Mio. Euro werden im Herbst 2020
ausbezahlt. Auf Antrag konnte ein „Vorschuss“ auf Unterhaltszuschuss ohne besondere Formalien, aber mit Erläuterung des Bedarfs und einer Darstellung der Finanzentwicklung an das Referat für Bildung und Sport gerichtet werden. Hiervon haben drei Vereine Gebrauch gemacht und einen Vorschuss erhalten.
4. Aus der Nutzung städtischer Sportanlagen entstehen für die Münchner Sportvereine laufende Kosten durch die entsprechenden Nutzungsentgelte. Aufgrund der behördlichen Verbote konnten die Sportstätten nicht genutzt werden. Daher hatte der Stadtrat am 20.5.2020 beschlossen, bei den Münchner Sportvereinen auf die Entgelte für den Zeitraum der Schließung oder verringerter Nutzungen anteilig zu verzichten. Dieses wurde von der Verwaltung entsprechend vollzogen.
5. Schon im März 2020 hatte der Stadtrat entschieden, dass die bereits entstandenen Kosten von ausgefallenen Sportveranstaltungen und Projekten als förderfähig anerkannt und damit anteilig ausgezahlt werden.
Unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Maßnahmen zur Förderung der Münchner Sportvereine, der bestehenden Höhe der Sportbetriebspauschale von derzeit 3 Mio. Euro, die in den letzten Jahren sukzessive erhöht wurde und bei der kommunal der Zuschuss pro Vereinsmitglied nahezu doppelt so hoch ist wie die staatlichen Zuschüsse, deren Budget in 2020 einmalig verdoppelt wurde, wird die vorgeschlagene Verdoppelung der Sportbetriebspauschale derzeit nicht ins Auge gefasst.“