Seit Dienstag, den 9. Februar ist ein Teil der Waldmeisterstr. – nämlich zwischen der Wicken- und Waldrebenstr., also in etwa auf Höhe der Schule und der Kirche St. Agnes – plötzlich Einbahnstraße (in südlicher Richtung). Die Vorsitzende des Lerchenauer Bürgervereins bekam abends gleich die ersten ob des Schildbürgerstreichs erbosten Anrufe. Der Sinn der Beschilderung erschließt sich einem zumindest nicht auf den ersten, und auch nicht auf den zweiten Blick. Und weil dem so ist, fällt es vielen schwer, wegen der paar Meter einen größeren Umweg zu nehmen.
Der Bürgerverein jedenfalls war nicht informiert worden über die Maßnahme. Die zuständige PI 43 hat, das ergab unsere Recherche, auch keine Unterlagen dazu erhalten. Aber schon etliche Anrufe, dass sich Autofahrer nicht an die geänderte Verkehrsführung halten. Nachgefragt beim KVR erfuhren wir, dass es ebenfalls nichts von der Maßnahme weiß, weil es mit Start des Mobilitätsreferats am 1. Januar generell nicht mehr fürs Verkehrsmanagement zuständig ist. Offensichtlich hat also das Mobiltätsreferat die Einbahnstraßenregelung verhängt. Warum? Wieso? Weshalb? Für wie lange?
16:10 Uhr: Inzwischen liegt uns die Antwort aus dem Mobiltätsreferat vor: „An der Waldmeisterstr. wird derzeit eine Schule neu gebaut. Ein Ortstermin des Mobilitätsreferates (bzw. damals noch des KVR) mit der verantwortlichen Baufirma, der Schulwegsicherheit und der Polizei ergab bereits 2020, dass die Baustelle die Fahrbahn auf 4,00 Meter verschmälern würde, was einen Zweirichtungsfahrverkehr ausschließt.
Das wichtigste Ziel vor einer Schule ist zunächst, eine sichere Verkehrs- und Schulwegsituation für die Schüler zu schaffen. Deshalb wurde an beiden Seiten des Baufeldes eine Anforderungsampel für Fußgänger*innen errichtet. Die Kürze der Einbahnstraße wurde auf das notwendige Minimum beschränkt, Radverkehr in beide Richtungen ist möglich.
Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass die Anwohner der Lerchenauer- und der Glyzinenstr. durch die Einbahnregelung in nächster Zeit Umwege in Kauf nehmen müssen. Sobald der Baufortschritt es erlaubt, die Fahrbahn wieder zu verbreitern, wird die Einbahnstraßenregelung wieder aufgehoben.“