Florian Post, der Bundestagsabgeordnete für die Münchner Norden von der SPD, hat am vergangenen Freitag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem Bundestag und Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt haben, der Bundespräsident dieses unterzeichnet hat und eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger unmittelbar bevorsteht. Er hatte diese Beschwerde bereits angekündigt. Diese ist verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) mit dem Ziel, die im Gesetz vorgesehenen und von ihm beanstandeten Maßnahmen schnellstmöglich außer Vollzug zu setzen. Den Schriftsatz der Klage sowie des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz finden Sie hier.
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