Was länge währt, wird endlich gut: Das könnte nicht nur auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zutreffen, der am 9.8.2019 gestellt wurde und nun endlich eine Antwort von Antwort von Stadtschulrat Florian Kraus erfuhr. Das gilt auch auf das verwaiste Pumpenhäusl neben dem Sportgelände des SC Lerchenauer an der Feldmochinger Str. 426.
Laut Kraus ergab sich die Verspätung „durch die sehr umfangreichen und noch nicht abgeschlossenen Prüfungen zur Übertragung des Pumpenhauses an den SC Lerchenauer See e. V.“ Doch zum eigentlichen Thema: Bekanntermaßen betreibt der SC Lerchenauer See an der Feldmochinger Str. 424 auf den städtischen Flurstücken 2588 und 2590/1 Feldmoching eine Sportanlage mit zwei Fußballfeldern, einem Jugendspielfeld und einem kleinen Vereinsheim. Die Grundstücke sind bereits seit 1978 an den Verein vermietet.
Östlich an die bestehenden Rasenspielfelder grenzt ein Grundstück der MSE (Münchner Stadtentwässerung) an, das allerdings für eine betriebliche Nutzung vorgesehen ist. Auf dem benachbarten Grundstück Flst. 2588/4 Feldmoching an der Feldmochinger Straße 426 befindet sich ein stillgelegtes Pumpenhaus, das ebenfalls im Eigentum der MSE ist. Der Verein möchte dieses Gebäude übernehmen und in ein Vereinsheim mit Umkleide- und Sanitärräumen umbauen. Die Landeshauptstadt München und die MSE unterstützen dieses Vorhaben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein den Umbau des Pumpenhauses für die sportliche Nutzung baufachlich und finanziell realisieren kann. Andernfalls ist die weitere Verwendung des Grundstücks mit Gebäude durch die MSE geplant.
Der SC Lerchenauer See kann im Zuge der baulichen Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gemäß den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München beantragen. (Und vielleicht schießt ja auch der BA 24 was zu, der die Nutzung des Häusls durch den SCL immer befürwortete!?!)
Um das Pumpenhaus dem Verein langfristig überlassen zu können, muss das Grundstück samt Gebäude vermögensrechtlich aus dem Sondervermögen der MSE (Eigenbetrieb) gegen Wertersatz an das Allgemeine Grundvermögen der Landeshauptstadt München in der Verwaltung des Kommunalreferats und anschließend an das Referat für Bildung und Sport übertragen werden. Der Verkauf des Grundstücks einschließlich des Gebäudes erfordert einen Beschluss durch den Stadtentwässerungsausschuss. Nach Beschlussfassung erfolgen der Kauf durch das Kommunalreferat – Allgemeines Grundvermögen mittels Abschluss einer verwaltungsinternen Kaufvereinbarung mit der MSE und die vermögensrechtliche Übertragung an das Referat für Bildung und Sport.
Anschließend kann dem Verein ein Erbbaurecht bzw. eine langfristige Nutzungsüberlassung an diesem Grundstück/Gebäude eingeräumt werden.
Nachdem es sich bei diesem Gebäude um eine „Spezialimmobilie“ handelt, die aufgrund ihrer früheren Funktion als Abwasserpumpwerk zahlreiche bauliche und technische Besonderheiten aufweist (12 m tiefer Pumpenschacht, Pumpenanlage, Generator, Kran usw.), müssen diese von der MSE teilweise rückgebaut und die Verkehrssicherheit hergestellt werden, bevor es in den Unterhalt des Allgemeinen Grundvermögens übertragen werden kann. Erhalten bleiben sollen nur die Gebäudehülle sowie die Räume im Erd- und im Dachgeschoss.
Die MSE plant aktuell, unabhängig von den zwischen Sportverein, Kommunalreferat und Referat für Bildung und Sport zu klärenden offenen Punkten, den Rückbau des Pumpenhauses bis zum verkehrssicheren Zustand und wird die notwendigen Maßnahmen nach Klärung der offenen Punkte zügig umsetzen.