Wie wir bereits kürzlich vermeldeten, haben die Investoren im Eggarten mit dem Entkernen und dem Abriss der verlassenen Häuschen begonnen. Lediglich drei sollen als Reminiszenz an die Vergangenheit erhalten und weitergenutzt werden. Nun hat die ÖDP Strafanzeige gegen die Stadt München gestellt wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz § 44 (1) 1 und 3. Zudem wurde der Erlass einer Einstellungsverfügung beantragt.
Die ÖDP wertet das Entrümpeln als Schädigung von Arten und Lebensräumen im Sinne von § 19 BNatschG. Ferner sieht die Partei darin einen Verstoß gegen § 44 (1) 1, wonach es verboten ist wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, sowie gegen § 44 (1) 3, wonach es verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Es gibt nämlich im Eggarten mehrere Fledermausarten, die nach BNatschG besonders geschützt sind. Einige davon sind gebäudebewohnende Arten. Diese nutzen die zum Abriss stehenden Gebäude als Ruhestätten. Bereits das Entrümpeln der Gebäude ist eine so massive Störung, dass diese nicht mehr als Ruhestätte für die Fledermäuse zur Verfügung stehen.