Bei den rasant steigenden Corona-Infektionszahlen erreichen das Gesundheitsamt München vermehrt Anfragen besorgter Bürger, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Das Gesundheitsreferat (GSR) weist daher auf die neuen bayernweiten Regelungen des Freistaats hin: In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf
– Haushaltsangehörige, Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
– Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft Personen in Pflege- oder Altenheimen, in Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften, Justizvollzugsanstalten und ambulanten Pflegediensten, sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.
Kontaktpersonen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen sollen sie durch die infizierten Personen selbst informiert werden.
Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten. Wichtig zu wissen: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.
Das Gesundheitsreferat bittet außerdem alle Münchner, ihre Kontaktdaten bei ihrer Krankenkasse aktuell zu halten. Sobald eine versicherte Person einen Test macht, werden die Daten von ihrer Versichertenkarte eingelesen und an das Labor übermittelt, das den Test auswertet. Fällt der Test positiv aus, wird das Testergebnis gemeinsam mit der bei der Krankenkasse gemeldeten Anschrift ans Gesundheitsreferat übermittelt. Wenn diese Daten veraltet sind, geht viel kostbare Zeit bei der Ermittlung der korrekten Daten verloren.