Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Mittwoch, den 24. November ein sogenannter 3G-Nachweis erforderlich. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin. Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen – und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler.