Zum bevorstehenden Jahreswechsel informiert das Kreisverwaltungsreferat über die geltenden Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für Silvester.
Bundesweit dürfen in diesem Jahr keine Silvesterknaller und Raketen verkauft werden. Die Regelung untersagt zum Jahreswechsel 2021/2022 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu verkaufen, unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern.
In München ist zudem das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31. Dezember und am gesamten 1. Januar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt – auch auf dort befindlichen privaten Grundstücken. Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss mit dem ursprünglichen Ziel, mäßigenden Einfluss auf die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Müll ausüben zu können. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet auch im privaten Bereich besteht nicht. Es kann also im 24. Stadtbezirk auf privatem Grund geböllert werden, vorausgesetzt man besitzt nach 2020 noch Reserven!