Mitte Februar stellte die Partei „Die Linke im Stadtrat den Antrag, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt werden solle, für die Siedlung Ludwigsfeld eine Erhaltungssatzung zu erlassen, um die Menschen dort vor Verdrängung zu schützen.
Auf dem Gelände des früheren KZ-Außenlagers München-Allach entstand in den 50ern Jahren die Siedlung Ludwigsfeld. Die Siedlung bewohnten vor allem Heimatvertriebene, ehemalige Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus 22 Nationen. Viele Nachfahren von ihnen leben dort bis heute. Die Geschichte der Siedlung und ihrer Bewohner macht die Siedlung Ludwigsfeld zu einem überaus wichtiger Teil Münchens.
Nachdem die Stadt München 2007 lediglich 1,5 Mio. Euro für die knapp 700 Wohnungen zahlen wollte, wurde die Siedlung Ludwigsfeld von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) für 10,5 Mio. Euro an die Patrizia AG verkauft. Zehn Jahre später wurde das Quartier an drei Privatpersonen im Umfeld der Patrizia AG weiterverkauft.
Im Zuge des Verkaufes an die Patrizia am 31. Mai 2007 wurde damals von Seiten des Bundes ein vertragsstrafenbewehrter „Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Umwandlung der Wohnungen in Wohneigentum für die Dauer von 15 Jahren“ im Kaufvertrag verankert. Genau dieser Schutz läuft in wenigen Monaten aus.“ Damit bestehe die Gefahr, dass die jetzigen Bewohner verdrängt werden, indem ihre Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
Daher müsse die Stadt aktiv werden und diese Verdrängung mit dem Mittel der Erhaltungssatzung verhindern. Diese Forderung habe schon vor zwei Jahren die Stadtratsfraktion der Grünen gestellt. Die Behandlung des Antrages wurde mehrfach verschoben. Eine weitere Vertagung kann auf Grund der beschriebenen Dringlichkeit nicht mehr stattfinden.
Und weiter heißt es in dem Antrag: „Da es sich bei der Siedlung Ludwigsfeld um ein sehr homogenes Gebiet handelt und die ganze Siedlung im Besitz der Patrizia AG ist, ist eine Ausnahme von der Mindestanzahl an Wohnungen für den Erlass von Erhaltungssatzungen gut zu begründen. Die Grenze von 1.500 Wohnungen ist dazu lediglich eine Orientierung der Stadt und nicht durch das BauGB vorgegeben. Wesentliche Indikatoren für den Erlass einer Erhaltungssatzung sind für die Siedlung eindeutig gegeben. Mit dem Baualter aus den 50er-Jahren besteht ein hohes Aufwertungspotential des Wohnungsbestandes. Durch die Nachverdichtungspläne ist eine erhöhte Gentrifizierungsdynamik gegeben. Dazu lässt die Bevölkerungsstruktur Ludwigsfelds auf eine sehr hohe Verdrängungsgefahr schließen.