Der Freistaat Bayern hat die Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung bis einschließlich 30. Juli verlängert. Gleichzeitig hat die Bayerische Regierung
eine Lockerung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Demnach bleibt die Maskenpflicht bestehen, ab Samstag, 2. Juli, bleibt es
aber den Fahrgästen überlassen, ob sie weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Mit der Anpassung der Maskenregelung in Bayern ist jetzt die Einheitlichkeit mit dem Personenfernverkehr erreicht. In Fernverkehrszügen gilt nach Bundesrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.