So ermittelte der Professor gerade in Hauptstrahlrichtung Funkwellen von 3.000 bis 4.000 Mikrowatt/m2. In der Juni-Sitzung des Bezirksausschusses 24 forderten daher Anwohner in einem Antrag, dass sich das Gremium mehr für den Schutz der Bürger einsetzen solle und der BA eine Standortverlagerung beispielsweise ins benachbarte neue Gewerbegebiet veranlassen solle.
In einem Schreiben informierte das Referat für Gesundheit und Umwelt den Bezirksausschuss, dass die mit LTE-Technik erweiterte Anlage über die notwendige Standortbescheinigung verfügt. Die Bundesnetzagentur hat diese am 19. Februar ausgestellt. Dazu heißt es erläuternd in dem Schreiben: „Bei dem vorgeschriebenen funkrechtlichen Nachweisverfahren, an dessen Ende die Standortbescheinigung erteilt wird, prüft die Bundesnetzagentur die maximal mögliche Sendeleistung der Anlage sowie die Immissionen benachbarter Sendeanlagen. Bei der Ermittlung der Sicherheitsabstände für die Standortbescheinigung wird von der maximal möglichen Anlagenauslastung ausgegangen und jeder zu bewertende Parameter im Sinne des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern zu Ungunsten des Betreibers angenommen, Bei der Anlage beträgt der standortbezogene maximale Sicherheitsabstand, von dem ab die deutschen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung eingehalten werden, in horizontaler Richtung 12,50 m und in vertikaler Richtung 2,82 m. Mit Erteilung der Standortbescheinigung wird nachgewiesen, dass die Mobilfunksendeanlage die funk- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.“
Weiter ist dem Schreiben zu entnehmen, dass nach der Bayer. Bauordnung eine Mobilfunkanlage mit einer Mastlänge von weniger als 10 m, und dies ist in München die Regel, von der Baugenehmigungspflicht freigestellt ist, so dass der Netzbetreiber nicht verpflichtet ist und auch nicht verpflichtet werden kann, eine Nachbarbeteiligung oder sonstige Bürgerinformation durchzuführen. Besorgte oder interessierte Bürger können beispielsweise in dieser Karte die Mobilfunkstandorte abrufen. Darüber hinaus informiere das Referat seit 2012 über geplante Neuanlagen der Mobilfunkbetreiber durch Veröffentlichung der entsprechenden Suchkreise im Internet. Diese sind über die Seiten des Referats für Gesundheit und Umwelt abrufbar.
Von einer Beteiligung der Bewohner an der Standortsuche, wie es der Mobilfunk-Pakt vorsieht, hält die Stadt München wenig, vielmehr trage der von den Münchner Mobilfunkakteuren (Stadtrat, Stadtverwaltung, Netzbetreiber und Bezirksausschüsse) 2003 vereinbarte Standortbestimmungsprozess den Belangen eines „mobilfunktechnischen Ballungsraums“ mit einer erheblichen Standortdichte Rechnung. Denn München nehme bei den Kunden- und Gesprächsstatistiken der Mobilfunkfirmen einen der Spitzenplätze in Deutschland ein. Und daher seien zur Herstellung einer flächendeckenden Versorgung für das mobile Telefonieren Sendemasten auch in Wohngebieten notwendig und zulässig.
Und weiter: Die Möglichkeit, dem Mobilfunkbetreiber Standorte vorzuschreiben, hat die Stadt nicht. Hält der Netzbetreiber vielmehr einen Standort für die Mobilversorgung für notwendig und kommt ein privatrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Vermieter des von ihm ausgewählten Standortobjekts zustande, kann der Netzbetreiber in der Regel seine Sendeanlage errichten. Wenn die Anlage über die notwendige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur verfügt und damit die öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllt, haben die Behörden keine Möglichkeit, weitergehende Anforderungen oder die Beseitigung einer bestehenden Anlage durchzusetzen. Vielmehr hat der Anlagenbetreiber dann sogar einen Rechtsanspruch, die Anlage zu errichten und zu betreiben.
Und zu den privaten Messungen an der Hyazinthenstr. nimmt das Referat wie folgt Stellung: „Die vorgelegten Messaufzeichnungen entsprechen nicht den entsprechenden technischen Anforderungen, eine Bewertung durch das RGU ist daher nicht möglich. Es kann aber festgestellt werden, dass die Werte zumindest nicht im Widerspruch zu den vorliegenden Messergebnissen der Bundesnetzagentur stehen, da 4.000 Mikrowatt/m2 den verbindlichen Grenzwert der 26. BlmSchV, bezogen auf eine UMTS-Sendefunkanlage, nur zu zirka 0,04 % ausschöpft“.
Bei Messungen der Bundesnetzagentur im Jahr 2008 wurde bei der internationalen Kindertagesstätte, Lerchenauer Str. 197, laut RGU übrigens eine Grenzwertausschöpfung von 0,16 % gemessen und für den Standort Bocksdornstr. ermittelte man damals eine Ausschöpfung von 0,11 %.
Das RGU ist darüber hinaus, so heißt es in dem Schreiben, bereit, sich nochmals bei der Bundesnetzagentur um eine Berücksichtigung von Messorten im Umfeld der Hyazinthenstr. 6 für die bundesweite Messreihe in 2014 zu bemühen.