In München wurde am 16. Januar der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest) bei einem Schwan amtlich festgestellt. Das Tier wurde in der Nähe der Thalkirchner Brücke an der Isar gefunden. Nachgewiesen wurde das H5N1-Geflügelpestvirus durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund bestätigt.
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest wurden bereits am 24. Oktober 2022 und am 24. November 2022 per Allgemeinverfügungen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot bei Wildvögeln angeordnet (siehe auch https://stadt.muenchen.de/infos/gefluegelpest-vogelgrippe.html). Es ist aufgrund der Seuchenlage zwingen erforderlich, dass diese Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das Veterinäramt weist insbesondere daraufhin, dass alle Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern müssen. Futter und Einstreu sind wildvogelsicher zu lagern.
Es wird empfohlen, Hunde und Katzen vor allem im Uferbereich an Gewässern (z.B. Isar) nicht frei laufen zu lassen, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.
Wenn vermehrt tote oder auffallend kranke Vögel am selben Ort aufgefunden werden, wird darum gebeten, das Veterinäramt unter der Telefonnummer 233-39613 oder per E-Mail an veterinaeramt.kvr@muenchen.de zu kontaktieren.
Alle Geflügelhalter im Bereich der Landeshauptstadt München, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, müssen die Haltung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt melden.