Bürokratieabbau ist ein Wort, das es nur im Deutschen gibt. Es wird von allen stets beschworen. Helfen tut das offensichtlich wenig. Die Bürokratie wuchert weiter, wie folgende Geschichte zeigt, die zwei Vertreter der Kleingartenanlage am Fasaneriesee zur April-Sitzung dem hiesigen Bezirksausschuss berichteten. Dort wechselte zum 1. Februar der Pächter. Vorgabe an den Neuen: Er solle eine gutbürgerliche bayerische Küche für die Stammgäste, Gartenpächter und Familien aus der Umgebung zu erschwinglichen Preisen anbieten. Der neue Pächter, eine Münchner Familie, übernahm die Gaststätte mit Biergarten unverändert und renovierte lediglich die Innenräume. Vor der Wiedereröffnung fand eine Begehung seitens der KVR-Bezirksinspektion Nord statt, die auch den Biergarten besichtigte. Soweit, so gut. Plötzlich erhielt der Wirt Anfang April vom KVR per E-Mail die Mitteilung, dass der Biergarten laut Konzession des Vorgängers nur 50 qm groß sein dürfe. Für die Genehmigung eines größeren Wirtschaftsgartens sei eine Baugenehmigung der LBK erforderlich und erst dann könne ein Erweiterungsantrag beim KVR beantragt werden.
Hier wiehert offensichtlich der Amtsschimmel. Die tatsächliche Größe des Biergartens beträgt seit 40 Jahren 220 qm, weder wurde in der Zeit etwas in der Größe noch in der Bestuhlung verändert, wie anhand von Fotos und der Vereinschronik belegt werden könne, so die Kleingartler. Nie gab es in den 40 Jahren eine Beanstandung, trotz mehrmaliger Pächterwechsel. Ja schon kurz nach der Gründung der Gartenanlage im Jahre 1964 sei der Biergarten bereits in seiner jetzigen Größe in den Plänen eingezeichnet gewesen.
Ein persönlicher Besuch der Gartler bei der KVR Bezirksinspektion Nord ergab, dass dort kein Bebauungsplan für den Biergarten vorliegt, lediglich ein Konzessionsantrag von 1999, in dem ein Biergarten von 50 qm beantragt wurde. Daher musste der Wirt nun den größten Teil des Biergartens absperren, was für ihn erhebliche finanzielle Einbußen bedeutete und auf Dauer keine tragfähige wirtschaftliche Betriebsgrundlage darstellt.
Die Gartler vermuteten, dass die fehlende rechtliche Grundlage noch aus der Zeit stammt, als das Gartengelände der DB gehörte. Es wurde erst 2008 privatisiert. Um die Existenz des Wirts vor der beginnenden Biergartensaison nicht zu gefährden und den Gästen weiter den Genuss eines schönen Biergartens zu ermöglichen, erbat der ehrenamtlich tätige Vorstand der Gartler um Unterstützung des BA 24. Natürlich wolle man den Biergarten möglichst zügig legalisieren, aber das dauere bei der LBK vermutlich länger als die diesjährige Biergartensaison, fürchteten sie wohl nicht zu Unrecht. Sie wollen nun erst einmal bei der LBK die einstige Baugenehmigung anfordern. Der BA versprach ihnen seine Unterstützung und will gleichfalls nachfragen, woher die 50 qm kommen.
1. Aktualisierung: Inzwischen wird die derzeitige Größe des Biergartens vorläufig inoffiziell geduldet, mit der Auflage, dass ein Bauantrag gestellt wird. Bei der LBK haben die Vereinsvertreter inzwischen auch Akteneinsicht genommen. Der letzte Eintrag dort war von 1982 mit der Genehmigung zum Wiederaufbau des Vereinsheims. Ein Biergarten war überhaupt nicht eingezeichnet, auch nicht die 50 qm! Nach erneuter Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Bezirksausschusses 24 und der Bitte um weitere Unterstützung wurde dem Verein mitgeteilt, dass es am besten wäre, einen Architekten für die Beantragung der Baugenehmigung
zu beauftragen. Das hat der Verein inzwischen veranlasst und nach Auskunft des Architekten sollte demnächst ein Bauantrag für den Biergarten mit 200 m² an die LBK gestellt werden. Dann heißt es „nur“ noch: warten.