Wir haben bereits darüber berichtet und nun wird es konkret: Ab voraussichtlich Montag, den 9. Dezember gilt im Franz-Sperr-Weg in Richtung Norden sowie in der Hans-Böckler-Straße in Richtung Süden eine Einbahnstraßenregelung. Mit der Einrichtung der Einbahnstraßen kommt das Mobilitätsreferat Forderungen des BA 24 sowie der Münchner Verkehrsgesellschaft nach.
Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden soll durch die beiden Einbahnstraßen der Verkehrsfluss verbessert und die Pünktlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs unterstützt werden. Es war in der Vergangenheit häufiger zu Störungen und zu Gefahrensituationen im Begegnungsverkehr mit den Bussen der Linie 60, die in den beiden Straßen unterwegs sind, gekommen. Der Betriebsablauf der Buslinie war dadurch zum Teil erheblich beeinträchtigt, sodass der Fahrplan nicht eingehalten werden konnte.
Der Radverkehr darf in beiden Straßen weiterhin in beide Fahrtrichtungen fahren. Die Grundstücke entlang des Franz-Sperr-Wegs und der Hans-Böckler-Straße sind weiterhin erreichbar; sie müssen künftig jeweils entsprechend der einbahngeregelten Fahrtrichtungen angefahren werden. Ab Anfang Dezember werden für den Tag der Einrichtung der Einbahnregelungen – voraussichtlich am Montag, 9. Dezember – temporäre Haltverbote auf jeweils einer Straßenseite beschildert. So soll verhindert werden, dass die parkenden Autos nach Beendigung der Beschilderungsmaßnahme in Gegenrichtung der Einbahnstraße stehen. Nach der Einrichtung der neuen Regelung werden die bisherigen Parkplätze wieder zur Verfügung stehen. Die Anwohnenden wurden per Postwurfsendung über die anstehende Anpassung informiert.
Ihre Meinung?