Das Kreisverwaltungsreferat hat inzwischen in seiner Altregistratur gekramt und langjährige Sachbearbeiter befragt, aber nichts zu einer eventuell früher vorhandenen Einbahnregelung in der Siedlung Ludwigsfeld gefunden. Einbahnregelungen seien danach lediglich im Zusammenhang mit größeren öffentlichen Bauvorhaben zeitweilig vorgenommen worden, so heißt es in einem Schreiben des KVR an den Bezirksausschuss 24.
Außerdem sei einen Einbahnregelung nur zulässig, wenn eine Gefährdungssituation gegeben sei, die erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgehe. Dafür gebe es im Bereich der Siedlung Ludwigsfeld derzeit aber keine Anhaltspunkte.
Und weiter heißt es in dem Schreiben: Im Gegensatz zu innerstädtischen Bereichen, in denen mit solchen Maßnahmen wirklich eine Verkehrslenkung möglich ist, handelt es sich bei der Siedlung Ludwigsfeld um einen nahezu autarken Bereich, der letztlich nur über die Kristallstr. erschlossen ist. Einbahnregelungen innerhalb dieses Bereich tragen daher nach Einschätzung des KVR nicht zu einer Entlastung, sondern bestenfalls zu einer Umschichtung des Verkehrs bei, ohne dass dadurch die bestehenden Probleme, die nur mit der Schaffung zusätzlicher Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund gelöst werden könnten, wirklich beseitigt würden. Eine Einbeziehung der Kristallstr., so das KVR abschließend, in eine Einbahnregelung sei wegen einer fehlenden Ausweichroute nicht möglich.
Dies sieht der Bezirksausschuss 24 anders, da das Planungsreferat derzeit an einem Aufstellbeschluss für den Bebauungsplan Karlsfelder Str. arbeitet und damit eine Alternativroute außerhalb der Siedlung möglicherweise in greifbare Nähe rückt.