Der Bürgerentscheid in München ist positiv oder negativ entschieden, wenn er von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mehr als 10 % der Stimmberechtigten betragen (= Quorum).
Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid ist, wer am Tag der Abstimmung Unionsbürger ist (also aus einem der 28 EU-Staaten stammt), seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Derzeit sind 1.080.902 MünchnerInnen stimmberechtigt. Das Quorum wird also bei etwa 110.000 Stimmberechtigten liegen.
Ab Dienstag, 15. Oktober, werden die Abstimmungsbenachrichtigungen zugestellt. Die Zustellung muss am 20. Oktober abgeschlossen sein. Wer also bis zum 19. Oktober keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er stimmberechtigt zu sein glaubt, soll sich mit dem KVR (Tel. 2 33-9 62 33) in Verbindung setzen.