Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Ab dem 1. Oktober wird sie die bislang geltende Münchner Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2007 ablösen. Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern, die die bislang geltende Münchner Stellplatzsatzung zum 30. September von Gesetzes wegen außer Kraft treten lassen.
Der Beschluss des Stadtrats stellt damit sicher, dass in München Bauherrn ohne zeitliche Unterbrechung verpflichtet sind, für ihre Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen. Der Entwurf der Münchner Stellplatzsatzung von 2025 setzt – soweit rechtlich möglich – an den Inhalten der bislang noch geltenden Stellplatzsatzung der Stadt an, ordnet jedoch eine kommunale Stellplatzpflicht an. Darüber hinaus benennt die neue Satzung erstmals explizit die Möglichkeit, bei Vorlage eines (qualifizierten) Mobilitätskonzeptes für Wohnbauvorhaben einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorzusehen.
Die sogenannte Richtwerttabelle zum Satzungsentwurf enthält für alle Nichtwohnnutzungen (darunter fallen etwa Büros, Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) erstmals konkrete, lageabhängige Richtwerte. Diese sind unterteilt in verschiedene Zonen und abhängig von der Lage im Stadtgebiet und der Nähe der Bauvorhaben zum ÖPNV. Bislang mussten die lageabhängigen Richtwerte erst noch berechnet werden. Die neue Stellplatzsatzung vereinfacht durch die Darstellung der lageabhängigen Richtwerte daher die Ermittlung der Stellplatzzahlen und trägt zu mehr Transparenz bei.
Neben der neuen Münchner Stellplatzsatzung hat der Stadtrat zudem beschlossen, in einem nächsten Schritt einzelne Aspekte der Stellplatzsatzung themenspezifisch zu prüfen, insbesondere hinsichtlich
-des tatsächlichen Stellplatzbedarfs verschiedener Nutzungsarten
– einer Weiterentwicklung der bisherigen Zonen der Münchner Stellplatzsatzung
– einer Anpassungsmöglichkeit der bislang vorgesehenen Ablöseregelungen der Münchner Stellplatzsatzung
– einer fachlichen Weiterentwicklung der Mobilitätskonzepte zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs.