Der BA 24 hatte kürzlich den Antrag der München-Liste abgesegnet, in dem OB Reiter gebeten wurde, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, dass die Postzustellung im 24. Stadtbezirk wieder vernünftiger funktioniert und Briefe wieder zügiger und nicht nur einmal die Woche zugestellt werden. Auch im Münchner Stadtrat war die Bummelei der Post Thema gewesen und schrieb der OB Ende Juli einen Brief an Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, in dem er sie aufforderte, nach der Änderung des Postgesetzes wieder zu den bisherigen, kürzeren Brieflaufzeiten zurückzukehren.
Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Der Münchner Stadtrat fordert eine Verbesserung in der Briefpostzustellung der Deutschen Post AG (siehe https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9145820). Die Verlässlichkeit und Zustellhäufigkeit sollen erhöht werden, zumal selbst innerstädtische Sendungen vier Werktage bis über eine Woche unterwegs sind und dadurch gerade bei Fristsachen und eiligen Mitteilungen, die nicht auf elektronischem Weg abgewickelt werden können, Unsicherheit und Unzufriedenheit unter den Postkunden entstehen. Anders als in einigen anderen deutschen Ballungsräumen steht in München kein alternativer Dienst für Briefbeförderung zur Verfügung, der kürzere Laufzeiten anbietet.
Das neue Postgesetz vom 15.07.2024 regelt in § 18 die Laufzeitvorgaben für Briefsendungen. Diese wurden mit der Gesetzesnovelle deutlich verlängert. Früher mussten 80 % der inländischen Briefsendungen am nächsten Werktag und 95 % am übernächsten Werktag zugestellt werden. Jetzt müssen 95 % der inländischen Briefsendungen erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 % am vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
Ich habe die Deutsche Post AG um ein Statement zur Briefpostzustellung in München gebeten.
Mir wurde mitgeteilt, dass der vollbezahlte Standardbrief zu 0,95 € in der Regel 2-3 Tage – vorzugsweise 2 Tage – nach der Einlieferung bei Beachtung der Einlieferungsschlusszeiten zugestellt wird. Diese Zeitläufe wurden als Qualitätsziel, aber nicht als Laufzeitgarantie genannt und werden regelmäßigen, externen Qualitätskontrollen unterzogen. Damit erfüllt der Anbieter ,Gelber Dienstleistungen‘ die Vorgaben des neuen Postgesetzes.
Das Empfinden der Kundinnen und Kunden, dass die Post viel seltener und ‚schwallartig‘ zugestellt werde, sei der Tatsache geschuldet, dass Briefsendungen in einen A-Teil und einen B-Teil der Zustelltour eingeteilt werden, um die Sendungsmengen durch die Sortierung in den Briefzentren möglichst effiziert für die Zustellung zu steuern.
Die Rechtsnorm Postgesetz wird alle drei Jahre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz überprüft. § 24 Abs. 1 Postgesetz sieht einen regelmäßigen Bericht über die Lage der Erbringung und das Erfordernis einer Weiterentwicklung des Universaldienstes vor, insbesondere sollen konkrete Vorschläge zur bedarfsgerechten Anpassung der gesetzlichen Vorgaben einfließen. Auf Basis der zusammengetragenen Daten kann die Bundesregierung dann bei den gesetzgebenden Körperschaften eine bedarfsgerechte Anpassung der Briefzustellung im Interesse einer angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung anregen.
Ich bitte Sie daher, das Anliegen des Münchner Stadtrates in ihren nächsten Bericht mit aufzunehmen. Die Bürgerinnen und Bürger der bayerischen Landeshauptstadt wünschen sich eine Rückkehr zur bisherigen Brieflaufzeit.“