Derzeit läuft die Bauleitplanung zum 2. Realisierungsabschnitt von Freiham Nord, zu denen der Bund Naturschutz (BN) in München Anfang August seine Stellungnahme abgegeben hat. Gemäß den offiziellen Prognosen zum Planungsgebiet werden die bereits ab 2030 geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe wahrscheinlich überschritten. Neben neuem Verkehr im Quartier insbesondere am neuen Autobahnzubringer und der Aubinger Allee dürfte auch die Nähe zur A99, die nun weiter ausgebaut werden soll, ein Grund für die gesundheitsgefährdende Belastung durch Stickstoffdioxid sein.
Damit ist klar: Freiham benötigt bereits jetzt einen Luftreinhalteplan, andernfalls würde die Stadt die Gesundheitsgefährdung der Menschen vor Ort einfach in Kauf nehmen. Den Betroffenen bliebe künftig nur der Klageweg, um die Grenzwerte einzufordern. Dass dieser Weg erfolgreich sein kann, zeigt das Beispiel Mittlerer Ring: Hier gilt seit Anfang Juni 2024 abschnittweise Tempo 30 zur Luftreinhaltung.
Christian Hierneis, Vorsitzender der Kreisgruppe München des BN: „Bekommen wir dann Tempo 30 zur Luftreinhaltung auch auf einer Autobahn? Mit Blick auf den Mittleren Ring kann wirklich niemand behaupten, die Konsequenzen einer Missachtung von EU-Luftreinhaltegrenzwerten seien nicht bekannt gewesen. Es ist nicht zielführend, sehenden Auges Wohnungen dort zu bauen, wo die Luft zu dreckig ist. Die Menschen sind es leid, gesundheitlichen Risiken durch zu viel Luftschadstoffe ausgesetzt zu sein. Klagen sind deshalb absehbar. Kommt dann Tempo 30 auf der Autobahn?“
Der BN in München lehnt daher in seiner Stellungnahme die Planungen zum 2. Realisierungsabschnitt von Freiham Nord entschieden ab. In der Stellungnahme wird auf weitere, von der Planung nicht oder zu wenig beachtete, Aspekte eingegangen, wie beispielsweise die dortigen Kaltluftströmungen und das Vorkommen von Feldlerchen im Planungsgebiet.