Der Teoladen beim Augustinum hatte ursprünglich sieben Tage die Woche 24 Stunden am Tag geöffnet. In der Zwischenzeit ist er allerdings nur noch von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Auch der Kiosk an der Josef-Frankl-Str. gegenüber von St. Peter und Paul ist nun unter dem neuen Pächter bis 22 Uhr geöffnet. Um „Spätes“ handelt es sich dabei aber trotzdem nicht. In der aktuellen Debatte um sogenannte Spätis weist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf die aktuelle Rechtslage hin.
Demnach sieht das erst kürzlich novellierte Ladenschlussgesetz in Bayern „Spätis“ weiterhin nicht als mögliche Betriebsform vor. Es gilt für den Einzelhandel generell der Ladenschluss nach 20 Uhr. Für „Spätis“ wie in anderen Bundesländern, die ein bestimmtes Warensortiment über 20 Uhr hinaus verkaufen dürfen, gibt es in Bayern keine rechtliche Grundlage. Die im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Presse oft als „Spätis“ bezeichneten Kioske in München, die auch nach 20 Uhr Waren verkaufen, arbeiten auf folgender Grundlage: Generell handelt es sich bei jedem Kiosk in München zunächst einmal um ein Einzelhandelsgeschäft, sprich ähnlich einem Supermarkt, sodass die Ladenschlusszeiten gelten. Meldet nun der Betreiber parallel eine erlaubnisfreie Gaststätte an und betreibt diese auch als solche, so gelten einige wenige Privilegien, die abschließend im Gaststättengesetz geregelt sind:
„§ 7 Nebenleistungen
(1) Im Gaststättengewerbe dürfen der Gewerbetreibende oder Dritte auch während der Ladenschlusszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben und ihnen Zubehörleistungen erbringen.
(2) Der Schank- oder Speisewirt darf außerhalb der Sperrzeit zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch
1. Getränke und zubereitete Speisen, die er in seinem Betrieb verabreicht, 2. Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren an jedermann über die Straße abgeben.“
Die rechtlichen Vorgaben werden den Betreibern bei Aufnahme ihrer Tätigkeit auch stets so mittels Merkblatt mitgeteilt.