Die Lindenschmitstr. 25 liegt zwar in Sendling, aber weil der Gerichtsbeschluss zur dortigen Baugenehmigung einen Präzedenzfall mit künftig großer Wirkung sein könnte und Hebel für Bürgerinitiativen, umstrittene Bauvorhaben doch noch zu Fall zu bringen, wollen wir kurz auf dieses Thema eingehen. Die München-Liste jedenfalls ist begeistert vom Ausgang des Gerichtsverfahrens, während OB Reiter als Chef der Verwaltung laut einem SZ-Bericht das Planungsreferat ob seiner eklatanten Fehleinschätzung rügt, nachdem er noch vor ein paar Wochen meinte, es habe keinen Ermessensspielraum gegeben, man habe die Baugenehmigung erteilen müssen.
Der Hintergrund: Mit Beschluss vom 13. November hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Baugenehmigung der Stadt für drei Luxus-Wohnungen („Townhäuser“) im Hinterhof der Lindenschmitstr. 25 auseinandergenommen und damit die bedrohten Bäume vor der Fällung gerettet. Dirk Höpner, Stadtrat der München-Liste, freut sich, dass der Naturschutzverband Wildes Bayern e. V. Recht bekam. Höpner hat seinen beiden Stadtratsanträgen vom Sommer jetzt noch weitere (ein Antrag, zwei Anfragen) hinzugefügt. Denn die Stadt müsse ihr Prozedere bei Baugenehmigungen nun grundsätzlich ändern.
Ein Präzedenzfall wurde nach Höpners Ansicht vom Gericht in dreierlei Hinsicht geschaffen:
– Anerkannte Naturschutzvereinigungen können sehr wohl kommunale Baugenehmigungen gerichtlich überprüfen lassen.
– Der Baumschutz muss in Baugenehmigungsverfahren – und daher sinnvollerweise auch gleich in der Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung – stärker berücksichtigt werden.
– Verfahren, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB beurteilt werden (Einfügen in die Umgebungsbebauung), sind strenger zu beurteilen als bisher.
Die München-Liste fordert nun, dass der Stadtrat den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs akzeptiert und das Verfahren aufgibt. Ferner soll er beschließen, den Gerichtsbeschluss zur Verfahrens- und Entscheidungsgrundlage für alle Baugenehmigungsverfahren, die Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung zu machen.
Dazu Stadtrat Höpner: „Die Entscheidung des Gerichts zur Lindenschmitstr. 25 ist ein echter Durchbruch. Ein Präzedenzfall, der alles verändert. Die Stadt muss bei Baugenehmigungen in Zukunft die Umwelt beachten und komplett anders vorgehen. Umweltverbände können Genehmigungen gerichtlich prüfen lassen. Das war so dringend notwendig. Die Stadtratsmehrheit und die Verwaltung haben unsere Ideen und Appelle für eine ökologischere Stadtentwicklung fünf Jahre lang ignoriert; sogar der Grünflächen-Bürgerentscheid mit ca. 60.000 Unterschriften wurde de facto einfach ignoriert. Jetzt hat die Stadt die Chance, die Innenhöfe wirksam zu schützen.“
Und Höpner fragt sich natürlich, ob womöglich auch andere Bebauungspläne fehlerhaft sind. Etwa für die Büschl-Türme – sind die etwa 500 Seiten umfassende Unterlage zum Bebauungsplan und die ebenfalls sehr umfassende Änderung des Flächennutzungsplans rechtlich wirklich korrekt? Und wie sieht es mit dem Eggarten aus, wo eine einmalige Natur dem Erdboden gleichgemacht würde?














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