In der Weihnachtszeit möchten sich viele Münchner bei „ihren“ Müllmännern für die Arbeit bedanken, die diese tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht darauf aufmerksam, dass Geschenke für Mitarbeiter des AWM, wie für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, grundsätzlich nicht zulässig sind. Nur ausnahmsweise erlaubt die Antikorruptionsrichtlinie der Stadt München, beispielsweise einmalig pro Kalenderjahr und zuwendender Person oder Personengruppe, Sachgeschenke und Gutscheine bis zu einem Höchstwert von 25 Euro anzunehmen.
Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie zum Beispiel die Mitnahme von Zusatzmüll. Der AWM bittet alle Münchner, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder Geschenken zu überreden.














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