Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Münchner Bürgerbegehren „Hochhaus Stop“ endgültig für unzulässig erklärt. Damit steht den Büschl-Hochhäusern an der Paketposthalle nichts mehr im Wege.
Der BayVGH bestätigt damit die Auffassung der Landeshauptstadt München. Die Stadt hatte im Mai 2025 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen und entschieden, den beantragten Bürgerentscheid nicht durchzuführen. Ein dagegen gerichteter Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Hochhaus STOP“ blieb beim Verwaltungsgericht München erfolglos. Daraufhin legten die Antragsteller Beschwerde beim BayVGH ein.













