Im Rathaus Informationssystem der Landeshauptstadt München stößt man nach entsprechender Suche beim Referat für Gesundheit und Umwelt auf „Suchkreise geplanter Mobilfunkanlagen“ und dort auf einige Pläne von Feldmoching, die vom 21. Oktober 2011 datieren, in denen merkwürdige Kreise erkennbar sind. Die Kreise zeigen an, wo die Firma Vodafone in Feldmoching einen Funkmasten aufzustellen beabsichtigt.
Inzwischen ist klar, dass die Landeshauptstadt München der Firma Vodafone (ohne vorherige Einschaltung der Kommunalpolitiker?) ohne Information der betroffenen Bevölkerung im November 2013 die Errichtung eines bis zu 40 m hohen Funkmasten im nördlichen Bereich von Feldmoching genehmigt hat. Der Masten, so sagte es der „Dorffunk“ und bestätigte später der Sprecher des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, wird auf einem landwirtschaftlich genutzten Acker mit der Flur-Nr. 2343 im Bereich östlich der Feldmochinger Str. in Richtung Oberschleißheim aufgestellt werden. Es handelt sich dabei um einen 40 m hohen Stahlgitterturm, der die Versorgung des Mobilfunk-Systems im Raum Feldmoching wie auch im Umkreis des Autobahnkreuzes und der A 99 verbessern solle.
Angesichts dieser Geheimniskrämerei um eine von der Öffentlichkeit mehrheitlich kritisch betrachteten Anlage müssen schon einige Fragen erlaubt sein:
Warum wird vor einer solchen Bauabsicht und amtlichen Genehmigung nicht der zuständige Bezirksausschuss eingeschaltet und befragt? Auch wenn dem entgegengehalten wird, dass eine solche Anlage im Außenbereich des Stadtteils nach § 35/ Abs. 1 – Nr. 3 BauG planungsrechtlich zulässig und vom BA nicht zu bewerten sei. Existieren für eine derartig weit reichende Funkanlage Messungen und Gutachten über das Ausmaß der elektromagnetischen Strahlung und über deren gesundheitliche Auswirkungen auf die dieser Dauerbestrahlung ausgesetzten Menschen jeden Alters?
Gab es keine Alternative zu diesem Standort am Rande Feldmochings, die eine mögliche gesundheitliche Gefährdung der betroffenen Menschen ausgeschlossen hätte? Der kritische Fragenkatalog ließe sich fortsetzen.
Unsere für Planungen und Genehmigungen zuständigen Behörden sollten langsam begreifen, dass die Menschen ihre Umwelt und ihren Lebensraum bewusster wahrnehmen als etwa noch vor 50 Jahren. Und von unseren Politikern und Stadträten können die Menschen, die ihnen ihre Stimme anvertraut haben, erwarten, dass sie derartige behördliche Selbstherrlichkeiten und Geheimniskrämereien nicht mehr hinnehmen.
Aber auch der oder die Besitzer der für eine derartige Anlage benötigten Flächen sollte(n) sich vielleicht einmal die kritische Frage stellen, ob er/sie ihren ererbten Grund in Wohnnähe für derartiges hergeben wollen. Würden sie selbst etwa gerne auf Dauer den Strahlen ausgesetzt sein? Schließlich kann kein Wissenschaftler mit absoluter Sicherheit sagen, dass die elektromagnetische Strahlung nicht doch auf Dauer einen schädlichen Einfluss auf die Gesundheit der Anwohner hat. Und dass in der Schweiz die Grenzwerte für die Leistungsdichte zum Teil hundertmal niedriger liegen als in Deutschland trägt auch nicht zur Beruhigung bei.
Ein weiterer Sendemast in Feldmoching
Und damit nicht genug. Mittlerweile ist das Bauvorhaben für einen weiteren Mobilfunk-Sendemasten von 40 m Höhe bekannt geworden. Bauherrin ist die DFMG, die Deutsche Funkturm GmbH an der Dingolfinger Str. 1 in München. Es handelt sich ebenfalls wie im Falle des Sendemasten an der Feldmochinger Str. um einen Stahlgittermasten mit einer Höhe von 40 m mit der dazu gehörigen Versorgungseinheit. Der Standort des am 5. Dezember genehmigten Sendemasten ist an der Karlsfelder Str. 90 – Flur-Nr. 4172/0.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat mit Scheiben vom 5. Dezember 2013 dem Antragsteller, der DFMG, für dieses Projekt eine Baugenehmigung nach Art. 60 und 68 Bayerische Bauordnung (BayBO) mit Auflagen erteilt. Mit selbem Datum erhielten die Besitzer der Nachbargrundstücke in einem Dreizeiler eine „Nachbarausführung“ der Baugenehmigung.
Darin ist vermerkt, dass die Nachbarn des betreffenden Grundstücks mit den Flur-Nummern 4196, 4197 und 4171 den Baueingabeplan nicht unterschrieben haben. Das Bauvorhaben entspricht laut Planungsreferat den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nachbarrechtlich geschützte Belange seien nicht beeinträchtigt. Die Nachbarn hätten nun die Möglichkeit, gegen den Bescheid Klage einzulegen. Die betroffenen Grundstücke dürften insofern von diesem Turm betroffen sein, wenn nämlich die Besitzer vielleicht eines Tages dort bauen wollen. Dafür sind sie dann nämlich komplett wertlos! Ganz zu schweigen von der befürchteten Strahlenbelastung der angrenzenden Bevölkerung.
Und auch das ist noch nicht genug
Damit soll aber offensichtlich noch nicht Schluss sein. Angeblich sucht die LBK im 24. Stadtbezirk nach weiteren Standorten für derartige Antennen. Demnach werden im Ortskern von Feldmoching (siehe Suchkreis im Rathaus Informationssystem), um die Kohlröschenstr. in der Fasanerie und im Hasenbergl nach geeigneten Standorten gesucht.
Fazit: Bevor nun alle über die Genehmigungsbehörde herfallen, sollte man bedenken, dass die Errichtung derartiger Antennen ja nur die Folge der von der Bevölkerung zunehmend geforderten Leistungssteigerung bei den Mobilfunkangeboten ist. Die Genehmigungsbehörde kann und will sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Wenn also nicht jeder immer und überall mobil erreichbar und vernetzt sein wollte und wenn Grundbesitzer sich besser überlegen würden, was sie ihren Nachbarn zumuten, würden keine neuen Sendemasten aufgestellt.