Dieses Ehrenamt können alle volljährigen Personen mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit übernehmen.
Bei der Wahl am 16. März 2014 brauchen die HelferInnen einen Münchner Hauptwohnsitz. Bei der Europawahl am 25. Mai sollte für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein Münchner Hauptwohnsitz vorliegen.
Im gesamten Stadtgebiet werden insgesamt annähernd 1.000 Wahllokale und Briefwahlbezirke – mit jeweils acht bis zehn Mitgliedern – eingerichtet; dadurch können Bewerber in der Nähe ihres Wohnortes eingesetzt werden.
Das Ehrenamt erstreckt sich bei der Kommunalwahl auf den Wahlsonntag (16. März) und endet mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Bezirksausschusswahl am darauf folgenden Montag (17. März). Die Bewerbung gilt auch für eine eventuell stattfindende Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters am 30. März. Wenn die Bewerber zusammen mit anderen Bekannten in einem Team eingeteilt werden wollen, versucht das
Wahlamt, dies nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Wahlhelfer-Anmeldeschluss für die Kommunalwahl ist Donnerstag, der 23. Januar, für die Europawahl ist es der Samstag, der 15. März.
Weitere Informationen gibt es unter Telefon 2 33-9 62 33 und im Internet. Dort findet sich auch ein Online-Formular zur Anmeldung.