Dafür sollten die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung an die Stadt abtreten, die ihrerseits das Risiko des Verhandlungserfolgs mit dem Versicherer übernehmen soll. Die Stadt solle dann direkt mit dem Haftpflichtversicherer über den Ausgleich der entsprechenden Schadenersatzzahlungen verhandeln. Soweit der Antrag.
Doch wie bei privaten Schadensregulierungen ist auch die Versicherungsregulierung von städtischem Ärger nicht einfach. In einem Rechtsgutachten hat eine externe Anwaltskanzlei nämlich dargestellt, dass die Stadt München in ihrem Haftversicherungsvertrag mit dem Versicherer, der ein Großrisiko darstelle, ein allgemeines Anerkenntnisverbot vereinbart. Das heißt: Würde die Stadt rechtlich verbindlich anerkennen, dass Fehler am Nord-West-Sammelkanal ursächlich für die Kellervernässungen gewesen sind, dann würde sie gegen dieses Verbot verstoßen, was wiederum bis zu einer „vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers“ führen könnte. Die Stadt würde also ihren Anspruch gegen den Versicherer auf Ersatz der Entschädigung verlieren, wenn sie eine Entschädigung leistete, ohne dass vorher eine Entschädigungspflicht der Stadt gerichtlich festgestellt worden wäre oder der Versicherer damit einverstanden gewesen wäre. Bei einer „Vorfinanzierung“, so heißt es in dem Gutachten, würde das hohe Risiko einer vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers bestehen. Nachdem der Versicherer Allianz wie ein Teil der geschädigten Feldmochinger inzwischen Anwälte eingeschaltet haben, werden die Ansprüche also wohl demnächst vor Gericht geklärt werden. Der Umweltausschuss hat folglich dem Antrag von Ex-Stadträtin Wittmann nicht entsprochen. CSU-Stadtratsneuling Alexander Dietrich, von Beruf Richter, kommentierte dies wie folgt: „Es ist ein Skandal, wie hier die Stadtverwaltung die betroffenen Feldmochinger buchstäblich im Regen stehen lässt.“