In dem Antrag fordert Schmid, dass die Stadtverwaltung eine Arbeitsgruppe „Gartenstädte“ unter Beteiligung externer Sachverständiger sowie der Gartenstadtbündnisse einsetzen soll.
Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, binnen eines halben Jahres verbindliche Entwicklungsziele für die Gartenstädte zu formulieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Schmid beantragte ferner, dass das Planungsreferat Rahmenpläne für die Gartenstadtbereiche erarbeiten soll, vergleichbar dem der Gemeinde Neubiberg. Dazu soll die Personalkapazität im Referat wenn nötig aufgestockt werden.
Die Begründung
Stadtrat Schmid begründet seinen Antrag damit, dass die Stimmen zum Erhalt der Münchner Gartenstädte höchst unterschiedlich seien. Stadtbaurätin Merk sage zwar, dass die Gartenstädte bei ihr nicht im Fokus der Nachverdichtung stünden. Im Rahmen des städtischen Projekts „Langfristige Siedlungsentwicklung“ stelle man aber gerade zur Blockrandbebauung genau solche Überlegungen an.
Auch für den SPD-Fraktionsvorsitzenden stehe die Verdichtung der bislang locker bebauten Quartiere im Vordergrund, man käme an dünner besiedelten Vierteln wie den Gartenstädten nicht vorbei. Und weiter führt Schmid im Antrag aus: „Für die Mietervereinsvorsitzende, gleichzeitig SPD-Stadträtin, werden manche weniger Grün vor der Tür haben, was aber hinzunehmen sei, denn ‚wenn die Gartenstadt ihren Charakter verliert, wird niemand vertrieben… Heimat darf nicht den Anspruch haben, unverändert zu bleiben.’“
Es sei daher an der Zeit, so Schmid, für die plan- und maßvolle Entwicklung und Zukunft der Gartenstädte verbindliche Ziele festzuschreiben. Dies soll im Rahmen der beantragten Arbeitsgruppe erfolgen. Die soll unter anderem Folgendes erarbeiten:
- Filterung der Gebiete mit Handlungsbedarf,
- Analyse der planerischen Grundlagen/der Situation,
- darauf aufbauend Erstellung rahmenplanerischer Überlegungen.
Diese sollten dann als Grundlage für Beratungsgespräche mit Bauträgern dienen und sowohl für die Verwaltung als auch für Bauherren eine verlässliche und nachvollziehbare Grundlage des Handelns darstellen.