Dabei erfuhr Auerbach, dass der Bebauungsplan 1343 eine Bebauung mit vier Vollgeschoßen bis etwas zum nördlichen Drittel des Gebäudes vorsieht. Auch gestattet der Bebauungsplan ein Terrassengeschoß. Da weder Geschoß- noch Traufhöhe im Bebauungsplan festgelegt sind, zählt das 6 m hohe Erdgeschoß nur als ein Geschoß.
Auerbach und der Investor erarbeiteten eine Kompromisslinie und nach eingehender erneuter Diskussion stimmte der Bezirksausschuss nun in seiner Oktobersitzung letzte Woche dem Bauvorhaben unter der Bedingung zu, dass das Dachgeschoß nicht als Terrassendach ausgeführt, sondern mit einer Attika versehen wird, die wie ein Mansarddach aussieht – eine angemessene Reaktion auf die althergebrachte Dachlandschaft Feldmochings – und die in diese Dachfläche geschnittenen Balkone verbirgt. Darunter kommt ein „normales“ Geschoß, an dessen unterem Ende eine dachartige Leiste angesetzt werden soll. Die benachbarten Fenster der darunter folgenden weiteren Geschoße sollen mit vertikalen Putzstrukturen zu Vierereinheiten zusammengefasst werden, so dass die Fassade weiter gegliedert und der optische Eindruck gefälliger wird. Unten kommt dann das Erdgeschoß mit Ladeneinheit.
Ob diese vom BA vorgeschlagene Gestaltung aber wirklich so umgesetzt wird, hängt nun von der LBK, der Stadtgestaltungskommission und nicht zuletzt vom Bauherrn ab.